Nachrüstung einer Anhängekupplung | |
Frage: Ich möchte an meinem Auto eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen. Muss diese vom TÜV AUSTRIA überprüft werden?
Antwort
Wenn es sich um eine typgenehmigte, nach Richtlinie 94/20/EG geprüfte Anhängevorrichtung handelt, ist es hiermit eine genehmigungsfreie Änderung. Eine zusätzliche Blinklichtkontrolle muss im Fahrzeug allerdings eingebaut sein.
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