Umrüstung von Auspuffanlagen mit Prüfzeichen | |
Frage: Ich habe mir einen neuen Auspuff bestellt, welcher ein E-Prüfzeichen aufweist. Muss dieser eingetragen werden?
Antwort
Endschalldämpfer, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen, sind eintragungsfrei! Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.