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Umrüstung von Auspuffanlagen mit Prüfzeichen

 

Frage: Ich habe mir einen neuen Auspuff bestellt, welcher ein E-Prüfzeichen aufweist. Muss dieser eingetragen werden?

Antwort

Endschalldämpfer, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen, sind eintragungsfrei! Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.