Verwendung von verstellbaren Auspuffendtöpfen | |
Frage: Diverse Hersteller bieten Motorrad Auspufftöpfe mit ABE-Genehmigung für verschiedene Motorradtypen an. Diese Auspufftöpfe sind auch verstellbar, das heißt - es gibt die Möglichkeit die Töpfe im geschlossenen oder im geöffneten Zustand zu verwenden. Es wird beim Verkauf vom Hersteller darauf hingewiesen, dass die Auspufftöpfe nur im geschlossenen Zustand eine ABE-Genehmigung haben und typisiert sind. Laut Hersteller sind die Auspufftöpfe im geöffneten Zustand NUR für Rennzwecke zu verwenden.
Was passiert wenn ich mit den geöffneten Töpfen im Straßenverkehr fahre und in eine Verkehrskontrolle gerate? Darf ich vor Ort die Auspufftöpfe wieder in einen geschlossenen typisierten Zustand bringen und die Fahrt fortsetzen?
Antwort
Sobald Sie den gegenständlichen Auspuff auf öffentlichen Straßen in einem Betriebszustand verwenden, der ohne Genehmigung ist, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Es ist also dafür unerheblich, ob Sie nach der Anhaltung durch die Exekutive den Auspuff wieder in einen Betriebszustand versetzten, der für den Verkehr zugelassen ist. Die jeweilige Maßnahme / rechtliche Konsequenz regelt die STVO, deren Umsetzung die jeweiligen Exekutivorgane.
Wie Sie bereits erwähnt haben, ist laut Hersteller dann die Verwendung (also in unserem Fall im geöffneten Zustand) nur für Rennzwecke, abseits von öffentlichen Straßen, zulässig. Die österreichische Gesetzeslage ist in diesem Fall also eindeutig: keine Verwendung eines nicht genehmigten Aufpuffsystems im öffentlichen Straßenverkehr, ohne Ausnahme.