Zertifizierung von Personen:Das Zertifizierungsverfahren | |
Norm ISO/IEC 17024
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 definiert Anforderungen an Ausbildungsstätten und Zertifizierungsstellen. Weiters wird die Durchführung einer Zertifizierung von Personen genau bestimmt.
Jedes Zertifizierungsverfahren des TÜV AUSTRIA erfüllt die strengen Forderungen dieser internationalen Norm, wodurch die ausgewiesenen Personenqualifikationen enorm weit reichende Akzeptanz besitzen.
DER ABLAUF
1. Ausbildung:
Nur positiv evaluierte und anerkannte Ausbildungsstätten haben die Möglichkeit, Personen so zu befähigen, dass ebendiese zur Zertifizierungsprüfung durch den TÜV AUSTRIA zugelassen werden.
Übersicht der Ausbildungspartner des TÜV AUSTRIA >>

2. Prüfung:
Zum Nachweis einer bestehenden Kompetenz im Zertifizierungsgebiet, werden Zertifikatswerber einer Prüfung unterzogen.
Je nach angestrebter Qualifikation sind folgende Teilprüfungen möglich:
Multiple Choice Test Praktische Prüfung Fachgespräch Projektarbeit Präsentation
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Weitere Details sind im Zertifizierungsprogramm der jeweiligen Qualifikation enthalten.

3. Zertifizierung:
Die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen Ausbildung, eine bestandene Zertifizierungsprüfung und die Erfüllung sonstiger Anforderungen (z.B. bestimmte Praxis, berufliche Qualifikation etc.) führen zur positiven Zertifizierungsentscheidung durch den TÜV AUSTRIA.
4. Folgezertifizierung:
Eine Zertifizierung dient der Bescheinigung einer tatsächlich bestehenden Kompetenz einer bestimmten Person. Deshalb werden die Zertifizierungsnachweise des TÜV AUSTRIA befristet ausgestellt. Eine Verlängerung einer bestehenden Qualifikation ist jedoch durch die Erfüllung der Anforderungen einer Folgezertifizierung besonders einfach möglich.
DIE ZERTIFIZIERUNGSNACHWEISE
Die erfolgreiche Absolvierung des Zertifizierungsverfahrens führt zur Ausstellung eines Zertifizierungsnachweises. Während aufrechter Gültigkeit haben zertifizierte Personen das Recht zur personenbezogenen Werbung mit den Zertifizierungsnachweisen des TÜV AUSTRIA.
Je nach Qualifikationsart werden als Bescheinigung eines positiv absolvierten Zertifizierungsverfahrens verschiedene Zertifizierungsnachweise ausgestellt.
1. Das Zertifikat:
Eine positive Zertifizierung wird mit einem TÜV AUSTRIA-Zertifikat bestätigt. Die Vorderseite gibt Auskunft über die erworbene Qualifikationsstufe. Die Rückseite enthält beschreibende Angaben über die absolvierte Weiterbildung und die Ausbildungspartner.
2. Der Ausweis:
Abhängig von der zertifizierten Qualifikation erhalten zertifizierte Personen zusätzlich einen Lichtbildausweis.Somit haben zertifizierte Fachkräfte die Möglichkeit, deren Kompetenznachweis einfach (z.B. in der Geldbörse) mitzuführen oder jederzeit gut sichtbar (z.B. an der Kleidung) zu präsentieren.
3. Das Internet:
Der Name und die Qualifikationsstufe aller zertifizierten Personen werden während der Gültigkeitsdauer des Zertifizierungsnachweises zusätzlich auf den Websites des TÜV AUSTRIA veröffentlicht. Eine bestehende Qualifikation ist daher für jedermann jederzeit einfach abfragbar.