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Bautechnik:

Baufortschrittsfeststellung

 

Unsere unabhängigen Gutachter Prüfen ob die Zahlungsziele auf der Baustelle tatsächlich erreicht sind und schützen so vor Überzahlung.

Nicht nur im Falle des Wirksamwerdens des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) ist es von Vorteil sorge zu tragen, als Bauherr, Ausführende nicht zu überzahlen, sondern immer nur jenen Wert zu begleichen der auch tatsächlich auf der Baustelle bereits errichtet wurde.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeiten nicht vollendet werden. Zuviel bezahlte Beträge sind dann oft verloren, oder müssen mühevoll und kostenintensiv auf dem Prozesswege wieder zurück gebracht werden.

Unsere Experten Prüfen für Sie ob die in den Zahlungsplänen vereinbarten Leistungen auf der Baustelle auch tatsächlich voll erbracht wurden und die geforderten finanziellen Leistungen damit gerechtfertigt sind.

Preise auf Anfrage >>