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Bautechnik:

Sicherheitsüberprüfung von Wohnhausanlagen

 

Sicherheit und Haftung:

Für die technische Sicherheit der Immobilien sind grundsätzlich die Hauseigentümer bzw. Verwalter verantwortlich. Diesbezüglich sind nicht nur jene Rechtsvorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Errichtung der Immobilie gegolten haben, sondern auch spätere Änderungen bzw. neue Vorschriften zu berücksichtigen.

Anpassung der sicherheitstechnischen Standards an die jeweils geltenden Rechtsvorschriften werden im Allgemeinen behördlich nicht vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalles kann trotzdem die Haftung des Hauseigentümers bzw. Verwalters eintreten.

Hauseigentümer bzw. Verwalter haben sich von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften Kenntnis zu verschaffen.

Durch die Sicherheitsüberprüfung Ihrer Immobilie hilft Ihnen der TÜV AUSTRIA CONSULT GMBH diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Was wird geprüft?

Der TÜV AUSTRIA CONSULT GMBH prüft Wohnhäuser, Wohnhausanlagen, Büro- und Gewerbebauten.

Gegenstand der Prüfung sind die allgemein zugänglichen Teile der Immobilie, nicht jedoch die Wohnungen und Bestandsobjekte selbst. Dieser Prüfumfang ist jederzeit erweiterbar.

Prüfgrundlage sind die sicherheits-relevanten Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und einiger Nebengesetze.

Prüfbericht:

Auf Grundlage der Prüfung wird ein Bericht erstellt, in dem die festgestellten Mängel (mögliche Gefährdungen) aufgelistet sind.

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