Infodienst für Immobilienbetreiber | |
Um stets über aktuelle gesetzliche Neuerungen informiert zu sein, bietet TÜV AUSTRIA einen kostenpflichtigen Internetservice speziell für die Betreiber von Immobilien an.
Auf einen Blick kann man erkennen, welche Gesetze mit Prüfpflichten innerhalb der letzten sechs Monate geändert wurden und ob für die Betreiber Handlungsbedarf oder besondere Vorsicht besteht. Erstmals können die Betreiber von Immobilien rasch und zuverlässig erkennen, ob sie von Gesetzesänderungen betroffen sind.
TÜV AUSTRIA Servicepaket erleichtert Einhaltung der Pflichten
In einem umfassenden Service listet der TÜV AUSTRIA zwei Mal jährlich die rechtlichen Erneuerungen aus dem Immobilienbereich auf. In einer Mitteilung erhalten die Abonnenten des Internetservices einen Hinweis auf die geänderten Gesetze, eine kurze Interpretation der Änderungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betreiber und eine detaillierte Gegenüberstellung der gesetzlichen Änderungen.
Ergänzend dazu bietet der TÜV AUSTRIA eine objektspezifische Betrachtung an, die alle prüfpflichtigen Einrichtungen und Anlagen sowie objektbezogene Behördenbescheide umfasst. Dabei werden die Prüfpflichten erfasst, abgeglichen und ein Soll-Ist-Vergleich erstellt. Mit Hilfe eines Prüfplanes kann ein Betreiber jederzeit feststellen, inwieweit er seine Prüfpflichten erfüllt. Ein umfassendes Prüfpflichtenmanagement ermöglicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Diese Dienstleistung ist in einzelnen Teilschritten oder als Gesamtpaket abrufbar.
TÜV AUSTRIA Akademie Seminare
Des Weiteren bietet die TÜV AUSTRIA Akademie Seminare zu den Themengebieten »Rechtssicherheit für Gebäude« und »Technische Gebäudesicherheit« an, um im Austausch mit Experten auf Gefahrenquellen hinzuweisen und über Präventionsmaßnahmen zu informieren.
Unterlassungen mit Folgen
Die häufigsten Pflichtverletzungen, die festgestellt werden, sind
ungeeignete Aufbau- und Ablauforganisation unklare Rollenverteilung und Zuständigkeiten mangelnde oder unzureichende Bestellung von Beauftragten/Koordinatoren falsche Auswahl von Beschäftigten oder Dienstleistungsunternehmen fehlende Veranlassung von An-/Ein-/ Unterweisungen ungeeignete Auswahl von Arbeitsmitteln unzureichende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mangelnde Nachrüstung gemäß dem Stand der Technik.
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Der TÜV AUSTRIA plant als weiteren Schritt ein allgemeines und umfassendes Nachschlagewerk zu Prüfpflichten für Immobilien, mit dessen Hilfe sich Betreiber in komprimierter Form informieren können.