TÜV AUSTRIA
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TÜV AUSTRIA

Berechtigungen des TÜV AUSTRIA

 

Akkreditierung bedeutet offizielle Anerkennung der Fachkompetenz auf Basis der Normenserien EN 45000 bzw. ISO/IEC 17000 sowie Akkreditierungsgesetz AkkG, BGBl. Nr. 468/1992 idgF. Es ist damit auch der Nachweis erbracht, dass die EN ISO 9001:2008 eingehalten wird. Sie hat weltweit Geltung.

Notifizierung ist die Benennung einer (akkreditierten) Stelle durch den jeweiligen Mitgliedsstaat an die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten als Zertifizier- und Zulassungsstelle für Produkte gemäß einer oder mehrerer bestimmter EU-Richtlinien.

Der TÜV AUSTRIA ist:

  • Akkreditierte Erstprüfstelle und Kesselprüfstelle für Druckgeräte (einschließl. Eisenbahnbereich) gem. Kesselgesetz

  • Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme

  • Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte

  • Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Personen

  • Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

  • Akkreditierte Kalibrierstelle

  • Prüfstelle für CCA- und CB-Verfahren (europa- / weltweite Anerkennungsverfahren)

  • Benannte/Gemeldete/Kompetente Stelle (notified body) gem. EU-Richtlinien & MRAs (Mutual Recognition Agreements)

  • Benannter Umweltgutachter gem. EMAS (Österreich und Deutschland), Zulassung als Umweltgutachterorganisation gem. Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz

  • Sonstige Zulassungen, Ermächtigungen, Benennungen etc.