Berechtigungen des TÜV AUSTRIA | |
Akkreditierung bedeutet offizielle Anerkennung der Fachkompetenz auf Basis der Normenserien EN 45000 bzw. ISO/IEC 17000 sowie Akkreditierungsgesetz AkkG, BGBl. Nr. 468/1992 idgF. Es ist damit auch der Nachweis erbracht, dass die EN ISO 9001:2008 eingehalten wird. Sie hat weltweit Geltung.
Notifizierung ist die Benennung einer (akkreditierten) Stelle durch den jeweiligen Mitgliedsstaat an die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten als Zertifizier- und Zulassungsstelle für Produkte gemäß einer oder mehrerer bestimmter EU-Richtlinien.

Der TÜV AUSTRIA ist:

Akkreditierte Erstprüfstelle und Kesselprüfstelle für Druckgeräte (einschließl. Eisenbahnbereich) gem. Kesselgesetz  Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme  Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte  Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Personen  Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle  Akkreditierte Kalibrierstelle  Prüfstelle für CCA- und CB-Verfahren (europa- / weltweite Anerkennungsverfahren)  Benannte/Gemeldete/Kompetente Stelle (notified body) gem. EU-Richtlinien & MRAs (Mutual Recognition Agreements)  Benannter Umweltgutachter gem. EMAS (Österreich und Deutschland), Zulassung als Umweltgutachterorganisation gem. Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz  Sonstige Zulassungen, Ermächtigungen, Benennungen etc. 
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