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Prüfung gemäß § 134 Abs. 4 Wasserrechtsgesetz (WRG)

 
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Gemäß § 134 Wasserrechtsgesetzes sind für die Anlagen zur Lagerung oder Leitung wassergefährdenter Stoffe sämtliche der zum Schutz der Gewässer getroffenen Vorkehrungen, insbesondere die Dichtheit von Behältern und Leitungen, in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren prüfen zu lassen, sofern die Behörde nicht unter Bedachtnahme auf besondere Umstände kürzere Zeitabstände vorschreibt. 

Welche Anlagen (Betriebe) trifft diese Prüfpflicht?

Alle wasserrechtlich genehmigten Anlagen (Betriebsanlagen), für die wasserrechtliche Genehmigungsbescheide vorliegen. Eine gesonderte Aufforderung durch die Wasserrechtsbehörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht. 

Welche Unterlagen sind für die Prüfung notwendig?

Grundsätzlich sind die wasserrechtlichen Bescheide und die dazugehörigen Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, udgl.) die Basis für die beschriebene Prüftätigkeit. Weiters werden für die Prüfung aktuelle Bestandspläne benötigt. 

Was wird konkret geprüft?

Im Wesentlichen behandelt die Prüfung nach § 134 Abs. 4 WRG drei Themenschwerpunkte:

  • Genehmigungszustand (bestehen die wasserrechtlich genehmigten Anlagen noch so wie sie genehmigt wurden)

  • Auflagen (werden die in den wasserrechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen eingehalten)

  • Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen (als wasserrechtliche Bestimmungen sind grundsätzlich jene Verordnungen anzusehen, welche aufgrund des Wasserrechtes erlassen wurden. Die Schwierigkeit der Umsetzung dieser Verordnungen, Paragraphen und Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt in den Vordergrund.)

Was passiert im Falle von Abweichungen (Mängel)?

Üblicherweise wird zunächst ein Abweichungsbericht (Mängelliste) erstellt. Diese Mängelliste wird besprochen, wobei Lösungsvorschläge erörtert werden. Eine Prüfung der behobenen Mängel schließt die Prüftätigkeit im Betrieb ab. 

Was ist das Ergebnis der Prüfung?

Das Endergebnis einer Prüfung nach § 134 Abs. 4 WRG ist ein Befund. Dieser stellt eine gute Zusammenfassung der wasserrechtlichen Situation des Betriebes dar. Der transparente Aufbau des TÜV AUSTRIA Befundes ermöglicht dem Geschäftsführer, dem verantwortlichen Beauftragten, aber auch den Behörden das jederzeitige Nachvollziehen des Prüfergebnisses. Die Erfahrungen der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA haben gezeigt, dass sich zukünftige Routinebesuche durch die Behördenorgane auf kurze Stichproben beschränken.

Vorteile einer wasserrechtlichen Betriebsprüfung nach § 134 Abs. 4 WRG:

  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung

  • Rechtssicherheit für Stelleninhaber sicherheitstechnischer Agenden (z.B. Betriebsleiter, Sicherheitsfachkraft, Beauftragte des Betriebes)

  • Ein wichtiger Schritt in Richtung "Legal Compliance" (Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze)

  • Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation

  • Darstellung der gesamten wasserrechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation des Betriebes

  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)

  • Unumgänglich für eine Zertifizierung nach ISO 9001, 14000 oder EMAS

  • Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht

Zusätzliche Vorteile bei der Durchführung mit dem TÜV AUSTRIA:

Durch die über 10 Jahre lange Tätigkeit auf diesem Gebiet und das Wissen über die bundesweite Auslegung rechtlicher Bestimmungen stellt der TÜV AUSTRIA einen kompetenten und von Behördenseite anerkannten Partner dar.

Die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA weisen sowohl eine technische Ausbildung als auch ein juristisches Fachverständnis vor und gewährleisten eine wirtschaftliche und praxisorientierte Prüftätigkeit.

Wir sehen uns daher als "Sachverständige mit Sachverstand".

Mögliche Zusatzleistungen im Rahmen einer Prüfung nach § 134 Abs. 4 WRG:

Aufgrund der Kenntnisse, die die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA über den Betrieb im Zuge einer Prüfung nach § 134 Abs. 4 WRG erlangen, können auf Wunsch weitere zusätzliche Tätigkeiten durchgeführt werden.

Umweltrechtsregister, Bescheiddatenbank:

Eine immer häufigere Aufgabenstellung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA ist das Erstellen eines software-unterstützenden Umweltrechtsregisters und einer Bescheiddatenbank. Mittels einer eigens entwickelten Software (vFM) sind die Experten des TÜV AUSTRIA in der Lage, eine für den Betrieb maßgeschneiderte Bescheiddatenbank zur Verwaltung von Bescheidauflagen (Wasser-, Bau- und Gewerberechtsbescheide) sowie ein auf die betrieblichen Verhältnisse angepasstes Umweltrechtsregister zu erstellen.

Als Umweltrechtsregister sind alle wesentlichen Umweltgesetze und die daraus resultierenden Auflagen zu verstehen. Dadurch erhält man eine Datenbank, die Auskunft zu allen auf den Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsfragen gibt.

Genehmigungsverfahren - Einreichprojekte:

Bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sind das Wissen über die rechtlichen Abläufe, über die notwendigen Unterlagen, über zu erwartende Auflagen und vieles mehr, wesentlich für eine rasche Abwicklung. Durch die Unterstützung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA können dabei Zeit und damit auch Kosten gespart werden.

Sollten im Betrieb nicht die Möglichkeiten bestehen, Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, Abfallwirtschaftskonzepte) eigenständig zu erstellen, kann auch das gesamte Einreichprojekt durch die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA abgehandelt werden.

Erstellung einer Datenbank für prüfpflichtige Anlagen:

Um die Übersicht über alle zu prüfenden Anlagen des Unternehmens und die dazugehörigen Fristen nicht zu verlieren, können die Experten des TÜV AUSTRIA auch eine entsprechende Datenbank erarbeiten. So hat das Unternehmen bei behördlichen Kontrollen den Nachweis aller durchgeführten Prüfungen auf Knopfdruck parat.

Ansprechpartner: