Prüfung gemäß § 14a Rohrleitungsgesetz | |
Gemäß § 14a Rohrleitungsgesetz sind Rohrleitungsanlagen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern dienen, sind gemäß Rohrleitungsgesetz zehnjährlich wiederkehrend auf ihren Zustand prüfen zu lassen.
Der TÜV AUSTRIA ist die einzige in Österreich akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 14a Rohrleitungsgesetz.
Wann trifft diese Prüfpflicht zu?
Diese Prüfpflicht trifft für alle nach dem Rohrleitungsgesetz genehmigten Rohrleitungen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Stoffe transportiert werden, zu. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, in denen Erdgas bzw. brennbare Gase mit einem Betriebsdruck von unter 0,5 bar Überdruck, sowie Wasser befördert werden.
Bei der Prüfung müssen folgende Unterlagen herangezogen werden:
Als Prüfbasis dienen sämtliche Bescheide, die nach dem Rohrleitungsgesetz erlassen wurden, bzw. jene Bescheide, welche aufgrund anderer Rechtsmaterien vor Inkrafttreten des Rohrleitungsgesetzes Gültigkeit haben. Zudem sind alle Einreichunterlagen heranzuziehen, die zum bescheidbildenden Bestandteil erklärt wurden.
Vorgangsweise bei der Prüfung:
Einhaltung des Genehmigungsbestandes: Hier wird der aus den Bescheiden abzuleitende behördliche Genehmigungsbestand mit der tatsächlichen, realen Rohrleitungsanlage verglichen. Dabei gilt es festzustellen, ob alle vorhandenen Anlagen genehmigt wurden. Bei Abweichungen ist festzustellen, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt, bzw. ob z.B. die Auflösung demontierter Rohrleitungsanlagen der Behörde angezeigt wurde. Erfüllung der Auflagen: Die Erfüllung der Auflagenforderungen sind nachzuvollziehen. Teilweise kann dabei festgestellt werden, dass Auflagen nicht mehr zutreffend sind (z.B. weil deren Inhalt sich durch neu erlassene Verordnungen aufhebt), oder dass sie durch eine Ersatzmaßnahme sinngemäß erfüllt wurden. Zum Beispiel ist bei der Erteilung von Betriebsanweisungen festzustellen, ob alle betroffenen Mitarbeiter über deren Inhalte in Kenntnis gesetzt wurden. Erfüllung der rohrleitungsrechtlichen Bestimmungen: Die Einhaltung der auf die Rohrleitungsanlage zutreffenden Bestimmungen aus Verordnungen und des Rohrleitungsgesetzes selbst ist zu überprüfen. Dabei ist vor allem auf die in den Gesetzen geregelten Übergangsfristen für Anlagen, die vor Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmung errichtet wurden, zu achten.
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Wie ist mit den festgestellten Abweichungen umzugehen?
Die festgestellten Abweichungen werden in einer Mängelliste festgehalten und mit den Betreibervertretern besprochen. Dabei werden von den Sachverständigen des TÜV AUSTRIA Erfahrungen für eine rechtskonforme und wirtschaftlich vernünftige Abweichungsbehebung eingebracht. Mit einer Überprüfung der behobenen Mängel wird die Prüftätigkeit abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung:
Als Ergebnis der Prüfung wird ein Gutachten nach § 14a des Rohrleitungsgesetzes ausgestellt. Das Gutachten ist eine Zusammenfassung der gesamten rohrleitungsrechtlichen Situation der Anlage. Sowohl für die Betreiber wie auch für die Rohrleitungsbehörde dient das Gutachten als praktisches, kompaktes Nachschlagewerk, weshalb künftige Behördenbegehungen sich vereinfachen und damit verkürzen sollten.
Zusätzliche Vorteile bei der Durchführung mit dem TÜV AUSTRIA:
Aufgrund der Betreuung aller Ölpipelines in Österreich und das Wissen über die bundesweite Auslegung rechtlicher Bestimmungen stellt der TÜV AUSTRIA auf diesem Gebiet einen kompetenten und von Behördenseite anerkannten Partner dar.
Mögliche Zusatzleistungen im Rahmen einer Prüfung nach § 14a Rohrleitungsgesetz:
Aufgrund der Kenntnisse, die die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA über den Betrieb im Zuge einer Prüfung nach § 14a Rohrleitungsgesetz erlangen, können auf Wunsch weitere zusätzliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
Umweltrechtsregister, Bescheiddatenbank:
Eine immer häufigere Aufgabenstellung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA ist das Erstellen eines software-unterstützenden Umweltrechtsregisters und einer Bescheiddatenbank. Mittels einer eigens entwickelten Software (vFM) sind die Experten des TÜV AUSTRIA in der Lage, eine für den Betrieb maßgeschneiderte Bescheiddatenbank zur Verwaltung von Bescheidauflagen (Wasser-, Bau- und Gewerberechtsbescheide) sowie ein auf die betrieblichen Verhältnisse angepasstes Umweltrechtsregister zu erstellen. Als Umweltrechtsregister sind alle wesentlichen Umweltgesetze und die daraus resultierenden Auflagen zu verstehen. Dadurch erhält man eine Datenbank, die Auskunft zu allen auf den Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsfragen gibt.
Genehmigungsverfahren-Einreichprojekte:
Bei rohrleitungsrechtlichen Genehmigungsverfahren sind das Wissen über die rechtlichen Abläufe, über die notwendigen Unterlagen, über zu erwartende Auflagen und vieles mehr, wesentlich für eine rasche Abwicklung. Durch die Unterstützung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA können dabei Zeit und damit auch Kosten gespart werden.
Sollten im Betrieb nicht die Möglichkeiten bestehen, Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, Abfallwirtschaftskonzepte) eigenständig zu erstellen, kann auch das gesamte Einreichprojekt durch die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA abgehandelt werden.