Prüfung gemäß § 19a Eisenbahngesetz (EisbG) | |
Gemäß § 19a EisbG haben Eisenbahnunternehmen alle fünf Jahre prüfen zu lassen, ob die Eisenbahnanlage einschließlich der Schienenfahrzeuge den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes und den eisenbahnrechtlichen Verordnungen und Bescheiden entspricht.
Der TÜV AUSTRIA ist die einzige in Österreich akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 19a Eisenbahngesetz.
Ab wann gilt diese Prüfpflicht?
Gemäß § 133a Abs. 13 Eisenbahngesetz hat die Prüfung für
Eisenbahnunternehmen, die bereits vor dem 1. April 2002 bestanden haben, erstmals spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 zu erfolgen Eisenbahnunternehmen, die zwischen dem 1. April 2002 und dem 27. Juli 2006 enstanden sind, die regelmäßige wiederkehrende Prüfung erstmals bis spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Tages der Betriebseröffnung zu erfolgen; liegt dieser Zeitpunkt vor dem Ablauf des 31. Dezember 2008, hat die regelmäßige wiederkehrende Prüfung jedoch erst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 zu erfolgen Eisenbahnunternehmen, die nach dem 27. Juli 2006 enstanden sind, die regelmäßig wiederkehrende Prüfung erstmals bis spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Tages der Betriebseröffnung zu erfolgen
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Wen trifft diese Prüfpflicht?
Jeden, der eine Eisenbahn (und sei es auch nur ein Anschlussgleis!) betreibt und über kein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem im Sinne des § 39c Eisenbahngesetz verfügt. Es handelt sich um eine gesetzliche Prüfpflicht. Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Das heißt, auch ohne jegliche Aufforderung behördlicherseits, sind Eisenbahnen dieser Prüfung zu unterziehen. Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung notwendig?
Grundsätzlich sind die eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungs-, Bauartgenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheide und die dazugehörigen Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, udgl.) die Basis für die Prüftätigkeit.
Was wird geprüft?
Im Wesentlichen behandelt die Prüfung nach § 19a Eisenbahngesetz drei Themenschwerpunkte:
Einhaltung des Eisenbahngesetzes und der eisenbahnrechtlichen Verordnungen. Die Schwierigkeit der Umsetzung dieser Verordnungen, Paragraphen und Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt in den Vordergrund. Einhaltung der Auflagen aus den eisenbahnrechtlichen Bescheiden. Diesbezüglich werden Begehungen bzw. Einsichtnahmen in notwendige Dokumentationen durchgeführt. Vorliegen aller erforderlichen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungs-, Bauartgenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheide. Hierbei gilt es festzustellen, ob die Eisenbahnanlage einschließlich der Schienenfahrzeuge entsprechend dem genehmigten Zustand existiert.
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Was passiert im Falle von Abweichungen (Mängel)?
Üblicherweise wird zunächst ein Abweichungsbericht (Mängelliste) erstellt. Diese Mängelliste wird besprochen, wobei Lösungsvorschläge erörtert werden. Eine Prüfung der behobenen Mängel schließt die Prüftätigkeit im Betrieb ab.
Was ist das Ergebnis der Prüfung?
Über die wiederkehrende Prüfung stellen die Experten des TÜV AUSTRIA eine der Behörde vorzulegende Prüfbescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung hat insbesondere festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung zu enthalten. Diese Prüfbescheinigung stellt eine Zusammenfassung der eisenbahnrechtlichen Situation dar. Der transparente Aufbau der TÜV AUSTRIA Prüfbescheinigung ermöglicht dem Kunden, aber auch den Behörden, das jederzeitige Nachvollziehen des Prüfergebnisses. Die Erfahrungen der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA aus anderen Rechtsbereichen zeigen, dass sich zukünftige Routinebesuche durch die Behördenorgane auf kurze Stichproben beschränken.
Vorteile einer Prüfung nach § 19a EisbG:
Rechtssicherheit für die Geschäftsführung Rechtssicherheit für Stelleninhaber sicherheitstechnischer Agenden (z.B. Betriebsleiter, Sicherheitsfachkraft, Beauftragte des Betriebes) Ein wichtiger Schritt in Richtung "Legal Compliance" (Erfüllung aller relevanten Gesetze) Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation Darstellung der eisenbahnrechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle) Unumgänglich für eine Zertifizierung nach ISO 9001, 14000 oder EMAS Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht
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Mögliche Zusatzleistungen im Rahmen einer Prüfung nach § 19a EisbG:
Aufgrund der Kenntnisse, die die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA über den Betrieb im Zuge einer Prüfung nach § 19a EisbG erlangen, können auf Wunsch weitere zusätzliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
Umweltrechtsregister, Bescheiddatenbank:
Eine immer häufigere Aufgabenstellung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA ist das Erstellen eines software-unterstützenden Umweltrechtsregisters und einer Bescheiddatenbank. Mittels einer eigens entwickelten Software (vFM) sind die Experten des TÜV AUSTRIA in der Lage, eine für den Betrieb maßgeschneiderte Bescheiddatenbank zur Verwaltung von Bescheidauflagen (Wasser-, Bau- und Gewerberechtsbescheide) sowie ein auf die betrieblichen Verhältnisse angepasstes Umweltrechtsregister zu erstellen.
Als Umweltrechtsregister sind alle wesentlichen Umweltgesetze und die daraus resultierenden Auflagen zu verstehen. Dadurch erhält man eine Datenbank, die Auskunft zu allen auf den Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsfragen gibt.
Genehmigungsverfahren-Einreichprojekte:
Bei eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren sind das Wissen über die rechtlichen Abläufe, über die notwendigen Unterlagen, über zu erwartende Auflagen und vieles mehr, wesentlich für eine rasche Abwicklung. Durch die Unterstützung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA können dabei Zeit und damit auch Kosten gespart werden.
Sollten im Betrieb nicht die Möglichkeiten bestehen, Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, Abfallwirtschaftskonzepte) eigenständig zu erstellen, kann auch das gesamte Einreichprojekt durch die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA abgehandelt werden.