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Prüfung gemäß § 51 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)

 
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Gemäß § 51 des Gaswirtschaftsgesetzes hat der Inhaber einer Erdgasleitungsanlage diese regelmäßig wiederkehrend prüfen zu lassen, ob sie den für die Anlage geltenden Vorschriften und den Genehmigungsbescheiden entspricht. Sofern in den Bescheiden nicht anders vorgeschrieben, betragen die Fristen für die wiederkehrende Prüfung zehn Jahre.

Der TÜV AUSTRIA ist die einzige in Österreich akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 51 GWG.

Welche Anlage (Betrieb) trifft diese Prüfpflicht?

Genehmigte oder genehmigungsfreie Erdgasleitungsanlagen inklusive die für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Einrichtungen und Betriebsräume. Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht.

Welche Unterlagen sind für die Prüfung notwendig?

Grundsätzlich sind die nach dem Gaswirtschaftsgesetz erlassenen Bescheide und die dazugehörigen Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, udgl.) die Basis für die Prüftätigkeit. Weiters werden für die Prüfung aktuelle Bestandspläne (R&I Schemata, VFB, udgl.) benötigt.

Was wird konkret geprüft?

Im Wesentlichen behandelt die Prüfung nach § 51 GWG drei Themenschwerpunkte:

  • Genehmigungszustand (bestehen die nach dem GWG genehmigten Anlagen noch so wie sie genehmigt wurden)

  • Auflagen (werden die in den Bescheiden nach dem GWG festgeschriebenen Auflagen eingehalten)

  • Einhaltung der aufgrund des GWG erlassenen Verordnungen (Die Schwierigkeit der Umsetzung dieser Verordnungen, Paragraphen und Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt in den Vordergrund.)

Was passiert im Falle von Abweichungen (Mängel)?

Üblicherweise wird zunächst ein Abweichungsbericht (Mängelliste) erstellt. Diese Mängelliste wird besprochen, wobei Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Eine Prüfung der behobenen Mängel schließt die Prüftätigkeit im Betrieb ab. 

Was ist das Ergebnis der Prüfung?

Das Endergebnis einer Prüfung nach § 51 GWG ist eine Prüfbescheinigung. In dieser Prüfbescheinigung wird die Einhaltung der Bescheide (Genehmigungssituation, Auflagen) sowie der sonstigen Bestimmungen aufgrund des Gaswirtschaftsgesetzes dokumentiert. Der transparente Aufbau der TÜV AUSTRIA Prüfbescheinigung ermöglicht dem Geschäftsführer, dem verantwortlichen Beauftragten, aber auch den Behörden das jederzeitige Nachvollziehen des Prüfergebnisses. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich zukünftige Routinebesuche durch die Behördenorgane auf kurze Stichproben beschränken.

Vorteile einer Prüfung nach § 51 GWG:

  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung

  • Rechtssicherheit für Stelleninhaber sicherheitstechnischer Agenden (z.B. Betriebsleiter, Sicherheitsfachkraft, Beauftragte des Betriebes)

  • Ein wichtiger Schritt in Richtung "Legal Compliance" (Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze)

  • Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation

  • Darstellung der gesamten Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation des Betriebes

  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)

  • Unumgänglich für eine Zertifizierung nach ISO 9001, 14000 oder EMAS

  • Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht

Zusätzliche Vorteile bei der Durchführung mit dem TÜV AUSTRIA:

Durch die mehrjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet und das Wissen über die bundesweite Auslegung rechtlicher Bestimmungen stellt der TÜV AUSTRIA einen kompetenten und von Behördenseite anerkannten Partner dar.

Die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA weisen sowohl eine technische Ausbildung als auch ein juristisches Fachverständnis vor und gewährleisten eine wirtschaftliche und praxisorientierte Prüftätigkeit.

Wir sehen uns daher als "Sachverständige mit Sachverstand".

Mögliche Zusatzleistungen im Rahmen einer § 51 GWG Prüfung:

Aufgrund der Kenntnisse, die die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA über die Anlage im Zuge einer Prüfung nach § 51 GWG erlangen, können auf Wunsch weitere Tätigkeiten durchgeführt werden.

Umweltrechtsregister, Bescheiddatenbank:

Eine immer häufigere Aufgabenstellung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA ist das Erstellen eines software-unterstützenden Umweltrechtsregisters und einer Bescheiddatenbank. Mittels einer eigens entwickelten Software (vFM) sind die Experten des TÜV AUSTRIA in der Lage, eine für den Betrieb maßgeschneiderte Bescheiddatenbank zur Verwaltung von Bescheidauflagen (Wasser-, Bau- und Gewerberechtsbescheide) sowie ein auf die betrieblichen Verhältnisse angepasstes Umweltrechtsregister zu erstellen. Als Umweltrechtsregister sind alle wesentlichen Umweltgesetze und die daraus resultierenden Auflagen zu verstehen. Dadurch erhält man eine Datenbank, die Auskunft zu allen auf den Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsfragen gibt.

Genehmigungsverfahren - Einreichprojekte:

Bei Genehmigungsverfahren nach dem GWG sind das Wissen über die rechtlichen Abläufe, über die notwendigen Unterlagen, über zu erwartende Auflagen und vieles mehr, wesentlich für eine rasche Abwicklung. Durch die Unterstützung der Sachverständigen des TÜV AUSTRIA können dabei Zeit und damit auch Kosten gespart werden.

Sollten im Betrieb nicht die Möglichkeiten bestehen, Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, Abfallwirtschaftskonzepte) eigenständig zu erstellen, kann auch das gesamte Einreichprojekt durch die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA abgehandelt werden.

Ansprechpartner: