Druckgeräte:Herstellerzulassungen | |
Hersteller von Druckgeräten für Österreich müssen über eine Zulassung nach § 14 des Kesselgesetzes verfügen, die auf der ÖNORM M7812 Teil 1 oder der ÖNORM EN 729 basiert sowie auf der Bewertung der qualitätssichernden Maßnahmen, zugeschnitten auf den Druckgerätebau.