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Druckgeräte:

Betriebsprüfungen

 

Druckgeräte dürfen nach Vorliegen der Bescheinigung/Konformitätserklärung probeweise, nach Durchführung der "ersten Betriebsprüfung" endgültig in Betrieb genommen werden. Dabei sind das rechtmäßige Inverkehrbringen, der äußere Zustand, die Art und Funktion der Ausrüstung und die Aufstellung zu überprüfen. Eine neuerliche Betriebsprüfung wird erforderlich, wenn Neuaufstellung eines gebrauchten Druckgerätes erfolgt oder ein solches länger als ein Jahr außer Betrieb war.