Druckgeräte:Betriebswärterprüfungen | |
Die Wartung von Dampfkesseln Dampfturbinen Dampfmaschinen und Dampfmotoren Gasturbinen Gas, Otto und Dieselmotoren ist mit dem Dampfkesselbetriebsgesetz - DKBG, BGBl. 212/92 geregelt, nähere Bestimmungen enthält die zugehörige Verordnung -DKBV, BGBl. 735/93. Betriebswärterprüfungen werden von den als Prüfungskommissäre bestellen Kesselprüfern der Kesselprüfstelle des TÜV AUSTRIA abgenommen.