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Elektrotechnik:

Neuer Mehlsilo Erlaß - TÜV AUSTRIA hilft Bäckereien!

 

Bei Mehlsilos von Bäckereien besteht oft das grundsätzliche Problem, dass die Realisierung des in der VEXAT geforderten konstruktiven Explosionsschutzes nicht möglich oder mit hohen Kosten verbunden ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Erlass herausgegeben, in dem geregelt wird, unter welchen Bedingungen bei Mehlsilos auf einen konstruktiven Explosionsschutz verzichtet werden kann. Basis war ein Gutachten von DI Pichler vom TÜV AUSTRIA, das im Auftrag der WKÖ / Bäckerinnung erstellt wurde.

Im Zuge der Arbeiten an diesem Gutachten kam es auch zu mehreren Treffen mit Vertretern von Ministerium und AUVA, bei denen teils massive Widerstände zu überwinden waren. Letztlich ist es dem TÜV AUSTRIA durch genaue Argumentation gelungen, alle Beteiligten zu überzeugen, dass die im Gutachten vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen die gleiche Sicherheit bieten wie Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes.

Grundsätzlich wird bei den Voraussetzungen zwischen den Ausführungsvarianten mit und ohne Glimmnest-Funken-Erkennungsange für Ausnahmen vom konstruktiven Explosionsschutz bei Mehlsiloanlagen unterschieden. Neben zwei möglichen Ausnahmevarianten ist zusätzlich noch zu unterscheiden, ob es sich um eine Neugenehmigung oder eine bereits genehmigte Mehlsiloanlagen handelt.

Den vollständigen Wortlaut der VEXAT Verordnung können Sie hier downloaden

Downloads:

VEXAT Verordnung

Mehlsilo-Erlass

Ansprechpartner:

Österreichweit
Pichler Hermann Dipl.-Ing.
E-Mail: pic@tuv.at
Tel.: +43 (0)662 43 78 66-8550
Fax: +43 (0)662 43 78 66-8505