Die Verordnung (VEXAT, BGBl. II Nr. 309/2004) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/92 des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und enthält Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer/innen, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.
Diese Verordnung betrifft alle Arbeitgeber, bei denen durch die Verwendung von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich ist.
Falls mit dem Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung ein so genanntes Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT §5 zu erstellen.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren ein Explosionsschutzdokument mit mindestens folgendem Inhalt erzeugen:
Festlegung der Explosionsgefahren notwendige Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung Zoneneinteilung Eignung der verwendeten Arbeitsmittel Umfang und Ergebnisse von Prüfungen und Messungen im Warn- und Alarmfall zur Explosionsvermeidung durchzuführenden Maßnahmen Arbeiten mit schriftlichen Anweisungen Maßnahmen und Modalitäten für betriebsfremde Arbeitnehmer/innen
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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet dieses Explosionsschutzdokument für Neuanlagen vor der ersten Inbetriebnahme zu erstellen. Für bestehende Anlagen gilt, dass die oben angeführten Evaluierungen bis 30. Juni 2006 abgeschlossen sein müssen.
Zur Lösung der Aufgaben bietet der TÜV AUSTRIA Geschäftsbereich Elektrotechnik als akkreditierte und notifizierte Prüfstelle auf dem Gebiet des Explosionsschutzes folgende Leistungen an:
Beratung zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gemäß VEXAT § 5 Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gemäß VEXAT § 5 Gefahrenanalyse gemäß VEXAT § 9
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Den vollständigen Wortlaut der VEXAT Verordnung können Sie hier downloaden
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