Fahrzeugumrüstung:Anbauteile | |
Information über die Umrüstung von Anbauteilen
Beim Anbau von Anbauteilen sind folgende Punkte zu beachten:
Nachweis des Splitter- und Brennverhaltens durch ein Material- oder Teilegutachten. Lichttechnische Überprüfung für Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen durch ein Teilegutachten. Das Fahr- und Bremsverhalten darf sich nicht verschlechtern. Es dürfen sich keinerlei negative Einflüsse, wie z.B. unzulässige Verringerung der Bodenfreiheit, unzulässige Abdeckung der Scheinwerfer, oder ähnliches ergeben. Abschleppeinrichtungen vorne und hinten müssen weiterhin zugänglich und verwendbar bleiben. Es dürfen keine scharfen Kanten und Ecken entstehen (Abrundungsradius mindestens 2,5 mm, für Frontschürzen und Heckspoiler mindestens 5 mm). Eine Scheinwerferreinigungsanlage für Xenon-Scheinwerfer in der vorderen Stoßstange darf nicht entfernt werden! Anbauteile müssen gemäß der Montageanleitung des Herstellers montiert werden. Heckspoiler dürfen nicht über die Fahrzeugkontur ragen.
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