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Fahrzeugumrüstung:

Anbauteile

 

Information über die Umrüstung von Anbauteilen 

  • Umrüstung von Anbauteilen (z.B. Front- und Heckschürze, Seitenschweller, Heckspoiler, etc.)

Beim Anbau von Anbauteilen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nachweis des Splitter- und Brennverhaltens durch ein Material- oder Teilegutachten.

  • Lichttechnische Überprüfung für Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen durch ein Teilegutachten.

  • Das Fahr- und Bremsverhalten darf sich nicht verschlechtern.

  • Es dürfen sich keinerlei negative Einflüsse, wie z.B. unzulässige Verringerung der Bodenfreiheit, unzulässige Abdeckung der Scheinwerfer, oder ähnliches ergeben.

  • Abschleppeinrichtungen vorne und hinten müssen weiterhin zugänglich und verwendbar bleiben.

  • Es dürfen keine scharfen Kanten und Ecken entstehen (Abrundungsradius mindestens 2,5 mm, für Frontschürzen und Heckspoiler mindestens 5 mm).

  • Eine Scheinwerferreinigungsanlage für Xenon-Scheinwerfer in der vorderen Stoßstange darf nicht entfernt werden!

  • Anbauteile müssen gemäß der Montageanleitung des Herstellers montiert werden.

  • Heckspoiler dürfen nicht über die Fahrzeugkontur ragen.