Informationen über die Umrüstung von Beleuchtungseinrichtungen
Einbau von Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Rückleuchten, Seitenblinker etc.)
Beim Einbau von Beleuchtungseinrichtungen sind folgende Punkte zu beachten:
Sämtliche Leuchten müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen und sind eintragungsfrei, wenn die Einbaulage und -position nicht verändert wird.
Wenn in der Rückleuchteneinheit kein geprüfter Rückstrahler vorhanden ist, müssen zusätzliche rote, nicht dreieckige Rückstrahler mit einem E-Prüfzeichen angebracht werden.