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Fahrzeugumrüstung:

Beleuchtungseinrichtungen

 

Informationen über die Umrüstung von Beleuchtungseinrichtungen

Einbau von Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Rückleuchten, Seitenblinker etc.)

Beim Einbau von Beleuchtungseinrichtungen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Sämtliche Leuchten müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen und sind eintragungsfrei, wenn die Einbaulage und -position nicht verändert wird.

  • Wenn in der Rückleuchteneinheit kein geprüfter Rückstrahler vorhanden ist, müssen zusätzliche rote, nicht dreieckige Rückstrahler mit einem E-Prüfzeichen angebracht werden.

  • Erklärung der Leuchten

Umbau auf Xenon-Scheinwerfer

  • Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss vorhanden sein.

  • Eine automatische Leuchtweitenregulierung muss vorhanden sein.

  • Ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeug muss vorgelegt werden!

Standlichtringe (sogenannte Angel Eyes)

  • Ein nachträglicher Einbau von sogenannten Standlichtringen in eine Scheinwerfereinheit ist nicht möglich!

  • Es dürfen nur Scheinwerfereinheiten verbaut werden, in denen die sogenannten Standlichtringe vorhanden und geprüft sind (E-Prüfzeichen).