Fahrzeugumrüstung:Lenkräder | |
Informationen über die Umrüstung von Lenkrädern
Umrüstung von Lenkrädern
Beim Einbau von Lenkrädern sind folgende Punkte zu beachten:
Das Lenkrad muss geprüft sein (Teilegutachten, KBA-Nummer oder E-Prüfzeichen) Die Nabe muss als Verformungselement ausgeführt sein. Airbaglenkräder dürfen nicht durch Lenkräder ohne Airbag ersetzt werden! Ausreichende Sicht auf den Tachometer und die Kontrollleuchten muss gewährleistet sein. Sämtliche Auflagen des Teilegutachtens (z.B. winkelverstellbare Lenksäule erforderlich etc.) müssen eingehalten werden.
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