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Fahrzeugumrüstung:

Lenkräder

 

Informationen über die Umrüstung von Lenkrädern

Umrüstung von Lenkrädern

Beim Einbau von Lenkrädern sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Lenkrad muss geprüft sein (Teilegutachten, KBA-Nummer oder E-Prüfzeichen)

  • Die Nabe muss als Verformungselement ausgeführt sein.

  • Airbaglenkräder dürfen nicht durch Lenkräder ohne Airbag ersetzt werden!

  • Ausreichende Sicht auf den Tachometer und die Kontrollleuchten muss gewährleistet sein.

  • Sämtliche Auflagen des Teilegutachtens (z.B. winkelverstellbare Lenksäule erforderlich etc.) müssen eingehalten werden.