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Fahrzeugumrüstung:

Erklärung der Leuchten

 

Erklärung der lichttechnischen Einrichtungen

nach vorne

A
Begrenzungslicht
B
Nebelscheinwerfer
1, 1a, 1b
vordere Fahrtrichtungsanzeiger
C
Abblendlicht
R
Fernlicht
CR
Fern- und Abblendlicht
C/R
Fern- oder Abblendlicht
HR
Halogen-Fernlicht
HCR
Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R
Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC
Xenon-Abblendlicht
DR
Xenon-Fernlicht
DC/R
Bi-Xenon
/
nicht zusammen einschaltbar
RL
Tagfahrleuchte

nach hinten

 

A
Begrenzungsleuchte
AR
Rückfahrscheinwerfer
F
Nebelschlussleuchte
IA
Rückstrahler
R
Schlussleuchte
S1
Bremsleuchte
2a
hintere Fahrtrichtungsanzeiger

seitliche Leuchten

5
seitliche Fahrtrichtungsanzeiger
SM1, SM2
Seitenmarkierungsleuchten

Anbauvorschriften von Beleuchtungseinrichtungen

  • In der Höhe 

Art
Höhe mindestens 1)
Höhe maximal 2)
Scheinwerfer für Abblendlicht
500 mm
1.200 mm
Nebelscheinwerfer
250 mm
  800 mm
Fahrtrichtungsanzeiger - vorne
350 mm
1.500 mm
Fahrtrichtungsanzeiger - hinten
350 mm
1.500 mm
Fahrtrichtungsanzeiger - seitlich
350 mm
  500 mm
Bremsleuchten
350 mm
1.500 mm
Begrenzungsleuchten
350 mm
1.200 mm
Schlussluchten
350 mm
1.200 mm
Nebelschlussleuchte
250 mm
1.000 mm
Rückstrahler hinten
250 mm
  900 mm
Seitenmarkierungsleuchten
250 mm
1.500 mm
Tagfahrleuchten
250 mm
1.500 mm

 

1) Mindesthöhe: Abstand Unterkante der Beleuchtungseinrichtung zur Fahrbahn

2) Maximalhöhe: Abstand Oberkante der Beleuchtungseinrichtung zur Fahrbahn

  • In der Breite

Art
Seienabstand maximal 3)
Innanabstand mindestens 4)
Scheinwerfer für Abblendlicht
400 mm
600 mm 5)
Begrenzungsleuchten
400 mm
600 mm 5)
Schlussleuchten
400 mm
600 mm 5)
Rückstrahler hinten
400 mm
600 mm 5)
Tagfahrleuchten
400 mm
600 mm 5)

 

3) Seitenabstand maximal: Abstand des äußersten Punktes der Beleuchtungseinrichtung zum äußersten Punkt des Fahrzeugs (ohne Spiegel)

4) Innenabstand mindestens: Mindestabstand der innersten Punkte der Beleuchtungseinrichtung

5) Bei einer Fahrzeugbreite von weninger als 1300 mm ist eine Verringerung auf 400 mm zulässig