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Maschinentechnik, Hebetechnik & Fördertechnik:

Persönliche Schutzausrüstungen - PSA

 

Unser Leben hängt an Ihnen - vor allem, wenn es um persönliche Schutzanzüge (PSA) gegen Stürze aus der Höhe geht!

Wir hängen bei exponierten Arbeiten und wir hängen in der Freizeit - beim Klettern oder Paragleiten - im wahrsten Sinn des Wortes von der Sicherheit dieser Schutzausrüstungen ab.

Die europäische Richtlinie für PSA (89/686/EWG), wurde in Österreich durch die PSA-Sicherheitsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 596/1994 i.d.g.F.) umgesetzt. Diese Richtlinie verlangt daher zu Recht Baumusterprüfungen für diese Ausrüstungen durch besonders dafür akkreditierte und bei der EU notifizierte Prüfstellen.

Ansprechpartner:

Ing. Karl LUEGER

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Tel.: +43 (0)1 610 91-6653
Fax: +43 (0)1 610 91-6655
E-Mail: lu@tuv.at

Akkreditierungen und europäische Notifizierungen (notified body Nr. 0408):

  • PSA zur Verhütung von Stürzen aus der Höhe, einschließlich Zubehör (für Arbeit und Freizeit, insbesondere PSA für Bergsteiger)

  • Schutzbekleidung gegen mechanische Stöße

sowie die zugehörige Qualitätssicherung:

  • für das Endprodukt (Art. 11A der EU-Richtlinie)

  • für die Überwachung des Qualitätssicherungssystems(Art. 11B der EU-Richtlinie)

Leistungsspektrum:

Tests am Prüfstand nach EN-Normen, UIAA und sonstigen Regelwerken. Durch Teilnahme an den einschlägigen europäischen Erfahrungskreisen der Prüfstellen (notified bodies) sind wir stets am Laufenden.

  • Baumusterprüfungen von PSA inkl. Zubehör sowie Ausstellung von Baumusterprüfzertifikaten.

  • Gutachten über Qualitätssicherungssysteme für die Herstellung von PSA.

  • Wiederholungsaudits für Qualitätssicherungssysteme zur Verwendung der EU-weit gültigen Kennzeichnung

Download:

Article about Health and Safety