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Neue Elektrotechnikverordnung erschienen:

ETV 2002/A2 (BGBl.-Nr. 223 vom 12.07.2010)

 

Obwohl die neue ETV die Bezeichnung ETV 2002/A2 trägt, handelt es sich dennoch um die neue ETV aus dem Jahr 2010!

Sie wurde formal als Nachtrag/Änderung A2 zur ETV 2006/A1 bzw. zur ETV 2002 veröffentlicht.

Die ETV hat insofern eine große Bedeutung, da sie die Verbindlichkeit der ÖVE-Bestimmungen und ÖNORMEN regelt.

So enthält der

  • Anhang I das "Zusammenfassende Verzeichnis der in Österreich verbindlichen SNT-Vorschriften",

  • Anhang II das "Verzeichnis der SNT-Vorschriften, deren Verbindlichkeit aufgehoben wurde" und

  • Anhang III das "Verzeichnis der SNT-Vorschriften, die nunmehr neu für verbindlich erklärt wurden".

Neben vielen Teilen der Reihe ÖVE/ÖNORM E 8001 und ÖVE/ÖNORM E 8002 wurden auch folgende Bestimmungen für verbindlich erklärt:

  • ÖVE/ÖNORM E 8007:2007 "Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern"

  • ÖVE/ÖNORM EN 62305 "Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen"

Leider ist auch ein kleines Missgeschick passiert: Die Anwendung der Normen ÖVE/ÖNORM E 8007/A2:2002 und ÖVE/ÖNORM E 8007/AC1:2004 ist noch bis 31.12.2010 zulässig, während die Anwendung von ÖVE-EN 7/1991 und ÖVE-EN7a/1994 noch bis 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zulässig ist!

Die Bestimmungen ÖVE/ÖNORM EN 62353 "Wiederkehrende Prüfung und Prüfungen nach Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten" wurde nicht für verbindlich erklärt; sie stellt weiterhin eine Regel der Technik dar, von der in begründeten Fällen auch abgewichen werden darf. Ihre Einhaltung gibt jedoch dem Prüfer die Sicherheit, nach dem Stand der Technik geprüft und beurteilt zu haben.

Die neu in die Verbindlichkeit aufgenommenen SNT-Bestimmungen sind der ETV 2002/A2 im Volltext beigefügt und weisen auch kein Copyright auf.

Der Ankauf der ETV 2002/A2 ist also eine preislich äußerst günstige Möglichkeit, um die neuen Normen zu erhalten und diese auch als Kopie an die Kollegen weitergeben zu können.

Anbei die ETV 2002/A2 ohne Volltextnormen zum Download.

ETV2002A2_BGBl.pdf (388KB)

Dipl.-Ing. Franz Fegerl
Institutsleiter