Krankenhaus-Service:Medizinische Gasversorgungsanlagen | |
Medizinische Gasversorgungsanlagen stellen nunmehr Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar und müssen daher bei Neuerrichtung nach der Richtlinie 93/42/EWG auch CE-gekennzeichnet werden.
Hersteller von medizinischen Gasversorgungsanlagen müssen daher in Zusammenarbeit mit einer Benannten (notifizierten) Stelle ein Verfahren entweder nach Anhang II (vollständiges QM-System) oder nach Anhang III (Baumusterprüfung) und IV (Einzelprüfung) der Richtlinie 93/42/EWG abwickeln.
Auch für MedGas-Anlagen sind periodische Kontrollen durchzuführen, wobei die Intervalle meist bescheidmäßig von der Behörde vorgegeben werden.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Fragen dazu haben oder eine konkrete Dienstleistung benötigen.
Für allfällige Fragen oder Angebote stehen Ihnen österreichweit kompetente Ansprechpartner des TÜV AUSTRIA zur Verfügung.