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Krankenhaus-Service:

Sicherheitsfachkraft und Arbeitsplatzevaluierung

 
Messung der Strahlenbelastung

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG-94, BGBl.Nr. 450/94) ist für Spitäler die Benennung einer Sicherheitsfachkraft (SFK) erforderlich.

Der TÜV AUSTRIA betreibt ein Sicherheitstechnisches Zentrum und stellt etwa 30 Spitälern ausgebildete Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.

Besonders für kleinere Einrichtungen des Gesundheitswesens ergibt die Arbeitsplatzevaluierung im Zusammenhang mit der Geräteprüfung und den Aufgaben der Sicherheitsfachkraft eine äußerst wirtschaftliche Lösung, da diese Aufgaben zusammengelegt und durch ein einmaliges Aufsuchen der Gesundheitseinrichtung abgewickelt werden können.

Für allfällige Fragen oder Angebote stehen Ihnen österreichweit kompetente Ansprechpartner des TÜV AUSTRIA zur Verfügung.