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Krankenhaus-Service:

Technischer Sicherheitsbeauftragter

 
Kontrollen an einem Ultraschallgerät

Nach dem Krankenanstaltengesetz (KAG-79, BGBl.Nr.106/79) ist der Rechtsträger einer Krankenanstalt angehalten, eine fachlich geeignete Person zur Wahrnehmung der technischen Sicherheit und des einwandfreien Funktionierens der in der Krankenanstalt verwendeten medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen (technischer Sicherheitsbeauftragter) zu bestellen.

Der technische Sicherheitsbeauftragte (TSB) ist auch Mitglied der Ethikkommission. Der TSB hat die medizinisch-technischen Geräte und die technischen Einrichtungen der Krankenanstalt zum Schutz der in Behandlung stehenden Personen regelmäßig zu überprüfen bzw. für solche Überprüfungen zu sorgen.

Er hat ferner die Beseitigung von Gefahren, die sich aus festgestellten Mängeln ergeben, sowie die Behebung der Mängel in Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung zu veranlassen.

Mehr als 100 Anstalten haben diese Aufgaben dem TÜV AUSTRIA übertragen.

Für allfällige Fragen oder Angebote stehen Ihnen österreichweit kompetente Ansprechpartner des TÜV AUSTRIA zur Verfügung.