Krankenhaus-Service:Wiederkehrende Prüfung medizinischer Geräte/Anlagen | |
In Gesundheitseinrichtungen verwendete medizinisch-technische Geräte und technische Einrichtungen müssen in Österreich regelmäßig auf Sicherheit und einwandfreie Funktion zum Schutz der Patienten überprüft werden (MPG-96, BGBl.Nr. 657/96, § 87).
Als Gesundheitseinrichtungen sind Krankenanstalten, Rehazentren, Ambulatorien, Institute für Physikotherapie etc. sowie die niedergelassene Ärzteschaft anzusehen. In Rahmen dieser Prüfung ist der sicherheits- und funktionstechnische Zustand der medizinischen Geräte festzustellen. Die Prüfung darf nur von geeigneten Personen und Stellen durchgeführt werden.
Die Auswahl einer geeigneten Prüfstelle liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers.
Akkreditierte Prüfstellen für Medizinprodukte, wie der TÜV AUSTRIA, sind nachweislich dafür geeignet.
Der TÜV AUSTRIA nimmt jährlich an ca. 65.000 medizinischen Geräten derartige Kontrollen vor.
Die Prüfergebnisse können als Papierbericht und/oder auf Datenträger übergeben werden und in ein Instandhaltungsprogramm z. B. vFM des Softwarehauses Loy&Hutz übertragen werden.
Es ist Ziel des TÜV AUSTRIA, als anerkannte Prüfstelle allen Betreibern von medizinischen Geräten eine dem MPG entsprechende und dem jeweiligen Produkt angepasste Prüfleistung zu adäquaten Preisen zur Verfügung zu stellen.
Für allfällige Fragen oder Angebote stehen Ihnen österreichweit kompetente Ansprechpartner des TÜV AUSTRIA zur Verfügung.