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Umweltschutz:

IPPC-Anlagen

 

Integrierte Anlagengenehmigung bei IPPC-Anlagen

Eine integrierte Anlagengenehmigung bei IPPC-Anlagen, die sich über alle Umweltmedien erstreckt, bedeutet, dass sämtliche Auswirkungen der Betriebsanlage auf die Umwelt berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die Verschmutzung der Luft, des Wasser und des Bodens, Abfallentstehung, Einsatz und Entsorgung der Rohstoffe, Energieeffizienz, Lärm, Störfallvermeidung und Risikomanagement.

Den Kernpunkt der integrierten Anlagenbewertung bildet ein Gutachten zum Stand der Technik der Betriebsanlage. Im Rahmen dieses Gutachtens soll der technologische Standard der betreffenden IPPC-Anlage hinsichtlich der "best available technology" (BAT) gemäß der IPPC-Richtlinie untersucht und bewertet werden.

Der TÜV Austria verfügt über die Expertise, Sie bei dieser integrierten Anlagengenehmigung zu begleiten.

Aufbauend auf klaren rechtlichen Strukturen, Berechtigungen sowie personellen und technischen Voraussetzungen steht Ihnen ein ebenso tiefes wie breites Dienstleistungsangebot zur Verfügung.