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Umweltschutz:

Geräuschemissionen von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen - Richtlinie 2000/14/EG

 

Begrenzung der Geräuschemissionen:

Im Juli 2000 trat die Richtlinie 2000/14/EG (Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen) verbindlich in Kraft. Mit Bundesgesetzblatt 249/2001 wurde diese Richtlinie in österreichisches Recht übernommen.

Die Kennzeichnung des Schallleistungspegels ist für 57 Typen (von Baumaschinen bis Gartengeräte) vorgeschrieben. Für einen Teil davon ist zusätzlich die Einhaltung eines Grenzwertes verlangt, der 2006 weiter verschärft wird.

Voraussetzungen, um Geräte auf dem europäischen Markt vertreiben zu können:

  • Kennzeichnung der Geräte und Maschinen mit dem garantierten Schallleistungspegel

  • CE-Kennzeichnung

  • Konformitätserklärung

Durch die Richtlinie 2000/14/EG wird geregelt:

  • Maschinentypen, die mit dem Schallleistungspegel gekennzeichnet werden müssen

  • Grenzwerte für die Schallleistung bei bestimmten Gerätetypen

  • Messvorschriften für die Messung der Schallleistung

  • Kennzeichnung der Maschinen

  • Überwachungsverfahren und Vorgehensweise für die Konformitätserklärung

Möglichkeiten des Konformitätsbewertungsverfahrens je nach Art der Maschine:

  • Herstellererklärung für Maschinen, die keinem Grenzwert unterliegen

  • Produktionsüberwachung durch eine „Notifizierte Stelle“

  • Eigenüberwachung durch ein qualifiziertes Qualitätsmanagementsystem, das von einer „Notifizierten Stelle“ begutachtet wurde

  • Einzeltypenprüfung durch eine „Notifizierte Stelle“

TÜV AUSTRIA, akkreditierte und notifizierte Stelle:

Der TÜV AUSTRIA ist seit über 25 Jahren führend auf dem Gebiet der Schalltechnik in Österreich und als Benannte Stelle gemäß Richtlinie 2000/14/EG bei der EU-Kommission notifiziert. Weiters ist der TÜV AUSTRIA auf dem Gebiet Akustik als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle akkreditiert.

Der TÜV AUSTRIA bietet Ihnen als notifizierte Stelle Unterstützung bei:

  • Messtechnische Erhebung der Schallemissionen

  • Produktionsüberwachung im Hinblick auf schalltechnische Aspekte

  • Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen

  • Beratung bei der Erstellung der Konformitätsbewertung

  • Beratung beim Aufbau der Eigenüberwachung

  • Bewertung von Schallminderungsmaßnahmen

Ansprechpartner:

Ing. Ludwig POINTNER

Tel.: +43(7242)441 77-8200
Fax: +43(7242)441 77-8205
e-Mail: poi@tuv.at