Zertifizierung von Personen:Schweißen & Hartlöten | |
Normen über Schweißen, Löten und verwandte Verfahren sowie über die Prüfung von Schweiß- und Lötverbindungen mit den vielfältigsten Anwendungsgebieten sind heute in fast allen Industrieländern Grundlage für die Spezifikation, Auftragsvergabe, Überwachung und Abnahme von metallischen Bauteilen, Geräten und Bauwerken.
Um die Qualität geschweißter Produkte sicherzustellen, muss auch das damit betraute Schweiß- und Lötpersonal seine Qualifikation anhand normierter Prüfungen nachweisen können.
In Österreich sind dafür folgende Normenreihen gültig: ÖNORM EN 287, ÖNORM EN ISO 9606 und 15609 in Form der Schweißanweisung (WPS), für Hartlötverbindungen nach ÖNORM EN 13133 in Form der Hartlötanweisung (BPS).
Die Feststellung der Handfertigkeit des Zertifizierungswerbers ist Voraussetzung zur Zertifizierungszulassung. Die TÜV AUSTRIA CERT GMBH als eine durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend akkreditierte Zertifizierungsstelle für Schweiß- und Lötpersonal bedient sich hiezu geeigneter Prüfstellen bzw. Prüfer für die Durchführung der Teilprüfungen. Dies ist in der Regel die Prüf- und Überwachungsstelle des TÜV AUSTRIA.
Nach Abschluss aller Teilprüfungen (z.B. visuelle, fachkundliche, zerstörungsfreie, mechanisch-technologische Prüfung) werden alle Angaben, welche in schriftlicher Form vorliegen müssen, vom Zertifizierungsbeauftragten auf Vollständigkeit bzw. auf Übereinstimmung mit der Norm überprüft.
Die Gültigkeit von Personenzertifikaten ist telefonisch abfragbar unter +43 (0)1 514 07-6174.

Schweißbetriebe als Ausbildungs- und Zertifizierungspartner des TÜV AUSTRIA
Zur systematischen, fachkompetenten Erweiterung des Ausbildungsangebotes für Schweißer & Löter bindet der TÜV AUSTRIA auch externe Zertifizierungspartner ein. Bedingung dafür ist eine positive Zulassung durch den TÜV AUSTRIA. Dabei wird überprüft, ob die Ausbildungsinhalte und Ressourcen der Ausbildungsstätte den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Auf Basis der Empfehlung der Fachexperten entscheidet der TÜV AUSTRIA über die Zulassung der Ausbildungsstätte als Zertifizierungspartner.
Partner sein als Wettbewerbsvorteil
Im Falle positiver Zulassungsentscheidung erfolgt
die Übermittlung eines TÜV AUSTRIA-Zertifikates für Zertifizierungspartner, die Verlautbarung des Zertifizierungspartners im öffentlichen Verzeichnis des TÜV AUSTRIA und die Einräumung des Nutzungsrechtes des TÜV AUSTRIA-Logos für Zertifizierungspartner.
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