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CE Kennzeichnung:

Der Weg

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CE-Zeichen

Die CE-Kennzeichnung ("Conformité Européenne") ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte und gibt an, dass das Produkt den Anforderungen der jeweils anzuwendenden europäischen Richtlinien entspricht.

Kennzeichnungspflichtige Produkte:

  • Produkte, die unter Richtlinien fallen, die diese Kennzeichnung vorsehen, und für den EU-Markt bestimmt sind, egal ob sie in Mitgliedsstaaten oder in Drittstaaten hergestellt sind, müssen zwingend das CE-Zeichen tragen.

  • Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass alle Richtlinien (ggf. auch mehrere Richtlinien) für das Produkt eingehalten werden und somit Konformität besteht; d.h. Maschine mit Elektromotor: Maschinenrichtlinie (MD) und Niederspannungsrichtlinie (LVD).

  • Produkte, welche nicht in diesen Richtlinien genannt sind, dürfen kein CE-Zeichen tragen und sind verboten.

Verantwortlichkeit, Haftung:

Im Allgemeinen ist der Hersteller für die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Bei ausländischen Herstellern (z.B. asiatischer Raum) kann es auch ein Bevollmächtigter in der EU bzw. im EWR oder auch der Erstimporteur in der EU sein (abhängig von der Richtlinie).

Die Haftung über die Richtigkeit der CE-Kennzeichnung übernimmt immer der jeweilige Inverkehrbringer innerhalb der EU.

Der Weg zur CE-Kennzeichnung:

Zur Klärung, unter welche Richtlinien zur CE-Kennzeichnung das jeweilige Produkt fällt, dient der Blue Guide. Der TÜV AUSTRIA steht auch hier als beratender, unterstützender Partner zur Seite. Im Downloadbereich steht ein Antrag zur Vorprüfung zur CE-Konformitätserklärung zur Verfügung.

Leistungsbeschreibung zur Vorprüfung CE-Konformitätserklärung:

  • Bekanntgabe von zutreffenden EU-Richtlinien betreffend CE-Kennzeichnung (vorbehaltlich Ergebnis einer vertieften Normen- und Richtlinien-Recherche)

  • Beschreibung der daraus ableitbaren Vorgaben betreffend technischer Dokumentation, Produktkennzeichnung für die ordnungsgemäße Inverkehrbringung

  • Allenfalls Hinweise betreffend Einhaltung zusätzlicher Regelwerke - ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Weitere Schritte:

  • Konformitätsbewertungsverfahren

  • relevante Dokumentation erstellen

  • Ausstellen der Konformitätsbescheinung

  • Anbringung des CE-Zeichens