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Verkehrswirtschaft:

Die versteckten Kosten des Eigenimports

 

Neupreise von ein- und demselben PKW-Modell sind von den Herstellern je nach Absatzland unterschiedlich gestaltet. Der SUV („sport utility vehicle“) aus Deutschland kostet in den USA knapp mehr als die Hälfte im Vergleich zu Österreich. Was liegt also näher, als die Anschaffung des Traumautos durch einen Eigenimport aus Amerika oder anderen Nicht-EU Ländern ins Auge zu fassen?

Technische Unterschiede

Bei der Berechnung der Kostenwahrheit müssen zwei Fakten betrachtet werden: die technischen Voraussetzungen und die steuerliche Behandlung. Bei den technischen Voraussetzungen sollte vor dem Kauf unbedingt darauf geachtet werden, ob das Modell in Österreich und z.B. in den USA mit anderen Ausstattungsmerkmalen ausgeliefert wird.

So herrschen in der EU beim Beleuchtungssystem andere Vorschriften als in Nordamerika. Soll ein derartiges Fahrzeug in der EU zugelassen werden, drohen hohe Folgekosten für die Umrüstung des Beleuchtungssystems.

Ähnliche Unterschiede gibt es bei den Seitenblinkern, die von rot auf orange umzurüsten sind, sowie die Nachrüstung der in Europa vorgeschriebenen Nebelschlussleuchte. Für die Erfüllung der technischen EU-Vorschriften sind daher nennenswerte Kosten zu kalkulieren.

Steuerlicher Ausgleich

Noch höhere Mehrkosten rufen die steuerlichen Aspekte eines Eigenimports hervor. Beim Import aus EU-Ländern ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Mehrwertsteuerdifferenz zu entrichten. Wird das Fahrzeug aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) importiert, ist noch eine Zollgebühr in der Höhe von 10 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer (20% von Kaufpreis + Speditionskosten + Zollkosten) zu entrichten.

Ein Teil der Steuerschuld richtet sich nach den CO2-Emissionen des Autos. Emittiert das Fahrzeug weniger als 120 g/km CO2, kommt es zu einer Verminderung der Steuerschuld um höchstens 300 Euro. Werden mehr als 180 g/km CO2 emittiert, sind 25 Euro pro Gramm CO2 jenseits des Grenzwertes zu kalkulieren. Steuermindernd können die Grenzwerte für die Stickoxidemissionen (NOx) wirken: Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben (z. B. Hybridantrieb, Bioethanol E85, Flüssiggas, Wasserstoff etc.) können die Steuerschuld ebenfalls vermindern. Hier hat der Gesetzgeber jedoch eine Deckelung auf maximal 500 Euro vorgesehen, damit es zu keinem Steuerguthaben kommen kann.

Liegen zum Fahrzeug keine CO2-Emissionswerte vor, wird ab einer Leistung über 100 kW ein Zuschlag von 20 Euro je Kilowatt Antriebsleistung berechnet.

Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum wird oftmalig von den Beamten der Landesfahrzeugprüfstellen auch eine Begutachtung über die technische Gleichwertigkeit zu EU-Fahrzeugen benötigt, diese kann selbstverständlich von den Experten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH in Wien erstellt werden.