Anlagensicherheit :Explosionsschutzdokument | |
Rechtliche Basis:
In allen Betrieben, in denen brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube gehandhabt werden, kommt dem Explosionsschutz eine zentrale Bedeutung zu.
Die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, sind innerhalb der EU über die Richtlinie 1999/92/EG geregelt. In Österreich ist die EU Richtlinie in der Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) BGBl. II 309/2004 umgesetzt.
Betreiber von Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, müssen ein Explosionsschutzdokument vorlegen können. Dieses ist für Neuanlagen ab sofort und für Altanlagen mit einer Übergangsfrist bis 1. Juli 2006 verpflichtend.
Anforderungen an das Explosionsschutzdokument:
Ermittlung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären bei den unterschiedlichen Betriebszuständen der Anlage Nachweis der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen Örtliche Festlegung und Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen Klassifikation der Geräte und Schutzsysteme, Prüfungen und Messungen in den explosions-gefährdeten Bereichen Warn- und Alarmbedingungen sowie Angaben über Koordinationsmaßnahmen für betriebsfremdes Personal
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Leistungsumfang des TÜV AUSTRIA:
Ermittlung des Risikos des Entstehens explosionsfähiger Atmosphären und Überprüfung der Schutzmaßnahmen mittels FMEA (Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse) Unterstützung bei der Erstellung des Ex-Zonen Plans Überprüfung der Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung und zur Verringerung der Auswirkung von Explosionen mittels Gefahrenanalyse Unterstützung bei der Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments Sichtung und Abstimmung der erforderlichen Anlagendokumentation Unterstützung bei Behördengesprächen
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