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Anlagensicherheit:

Sicherheitsbericht

 

Rechtliche Basis:

Das Gewerberecht sieht vor, dass alle Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen über einer bestimmten Mengenschwelle arbeiten, einen Sicherheitsbericht erstellen müssen. Dieser ist bei Neuerrichtung oder Änderung einer Anlage als vorläufiger Sicherheitsbericht der Behörde mit dem Genehmigungsantrag vorzulegen. Der Sicherheitsbericht ist in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Anforderungen an den Sicherheitsbericht:

  • Ermittlung der Gefahren, die schwere Unfälle verursachen können

  • Darstellung des Konzepts zur Verhütung schwerer Unfälle

  • Darstellung, dass durch Auslegung, Betrieb und Instandhaltung sämtliche technische Anlagen ausreichend sicher und zuverlässig sind

  • Zusammenfassende Darstellung des internen Notfallplanes und des Sicherheitsmanagementsystems

  • Bereitstellen ausreichender Informationen für die Behörden zur Raumplanung in der Umgebung der Anlage und für Entscheidungen über die Ansiedelung neuer Industriebereiche

Leistungsumfang des TÜV AUSTRIA:

  • Erstellen des kompletten Sicherheitsberichtes

  • Ermittlung der Gefahrenquellen nach einem systematischen Verfahren (modifizierte Checkliste, PAAG, etc.)

  • Auswirkungsbetrachtungen in Form von stofflicher und thermischer Ausbreitungsrechnung, auch im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung des internen Notfallplans

  • Beistellung von Experten bei Behördenverhandlungen

  • Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen für Schwachstellen im Sicherheitssystem

  • Mithilfe bei der Verwirklichung von Anlagenänderungen oder Betriebsweise (z.B. Schichtreduzierung, 24 Stunden Betrieb, Installation eines zentralen Not-Aus-Systems)

  • Einbringung des Know-hows zum Stand der Technik auf Basis langjähriger Erfahrung

  • Koordination von Abstimmungsgesprächen zusammen mit Nachbar- und Dominobetrieben

  • Unterstützung in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die von einem Industrieunfall betroffen sein könnte