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Druckgeräte:

Versandbehälter

 

Laut Kesselgesetz BGBl. 211/92 sind Versandbehälter so definiert:

§ 2 Abs. 3

Eine Anordnung von Gefäßen oder Rohren oder deren Kombination einschließlich der jeweiligen Ausrüstung zur Beförderung von Gasen. Zu den Versandbehältern zählen auch Druckgaspackungen sowie solche Gefäße, die nur zum Zwecke der Beladung oder Entladung unter den Druck von Gasen gesetzt werden, während der Beförderung jedoch drucklos sind.

Für Versandbehälter sind die Detailregelungen in der Versandbehälterverordnung - VBV BGBl. 368/96 geändert mit BGBl. 255/97 enthalten.