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Druckgeräte:

Herstellerzulassungen

 

Hersteller von Druckgeräten für Österreich müssen über eine Zulassung nach § 14 des Kesselgesetzes verfügen, die auf der ÖNORM M7812 Teil 1 oder der ÖNORM EN 729 basiert sowie auf der Bewertung der qualitätssichernden Maßnahmen, zugeschnitten auf den Druckgerätebau.