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Besichtigungen und Messungen nach dem Luftreinhaltegesetz

 

Nach dem Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen -LRGK, BGBl. 380/88 und der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen 1989 - LRF-K 1989, BGBl. 19/89 in gekürzter Fassung sind Dampfkesselanlage regelmäßigen Besichtigungen und Messungen auf Einhaltung der umweltrelevanten Emissionsgrenzwerte zu unterziehen. Durch die Einbindung der Kesselprüfer in unser Institut für Umweltschutztechnologie ist die Möglichkeit gegeben, bei den Kesselprüfungen die Besichtigungen, bei kleineren Dampfkesseln auch die Messungen, nach dem LRG-K durchzuführen. Es kann dadurch weitgehend vermieden werden, daß für die Überprüfungen einer Kesselanlage mehrere Prüfer zum Einsatz kommen müssen.

Insbesondere bei kleineren Dampfkesseln ist durch die Einbindung der Kesselprüfer in unser Institut für Umwelttechnologie die Möglichkeit gegeben, daß die Kesselprüfungen und die Prüfungen nach dem Luftreinhaltegesetz unter Vermeidung des Besuches eines Betreibers durch mehrere Prüfer vermieden werden.