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BIONIC Skin Line Therapy :

Inverkehrbringungs- und Anwendungsverbot

 

Sicherheitswarnung des BASG betreffend der unrechtmäßigen Inverkehrbringung eines Produktes

Wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in seinem Schreiben vom 06.04.2009 an die Landeshauptleute, InteressenvertreterInnen und zuständigen Stellen mitteilt, ist es zur Erkenntnis gelangt, dass das nachstehende Produkt nicht den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG 1996 BGBl.-Nr. 657/1996 i.d.g.F.) entspricht.

  • Produkt: Skin Line Therapy

  • Hersteller: BIONIC

  • Zweckbestimmung: Entfernung von Couperose, Spider, Naevus, Angiomen, Besenreiser

Das angeführte Produkt darf daher nicht weiter in Verkehr gebracht oder seinen Indikationen gemäß eingesetzt werden.

Nähere Informationen und Download
Sicherheitswarnung des BASG

Dipl.-Ing. Franz Fegerl
Institutsleiter