Inverkehrbringungsverbot eines Thermoschweißgerätes:für medizinische Flüssigkeiten nach der Maschinensicherheitsverordnung | |
Thermoschweißgeräte für medizinische Flüssigkeitsbehälter sind in der Regel keine Medizinprodukte, sondern fallen unter die Maschinensicherheitsverordnung (MSV - BGBl.-Nr. 306/1994).
In der Verordnung Nr. 520/2006 zur MSV vom 27.12.2006 wird die Inverkehrbringung des Thermoschweißgerätes Fabrikat COLPITT, Typ Twin shuttle in Österreich untersagt, da das Produkt nicht die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der MSV erfüllt.
Details & Download
2007_520_Inverkehrbringungsverbot (pdf; 26KB)
Dipl.-Ing. Franz J. Fegerl
Institutsleiter