TÜV AUSTRIA ist TCB und CAB im Rahmen der EU und der Vereinigten Staaten | |
Basis für die Möglichkeit der Funkgerätezulassung durch den TÜV AUSTRIA in den USA ist der zwischen der Europäischen Kommission und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Vertrag über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Konformitätsbewertungsverfahren (MRA). Für die Teilbereiche "Elektromagnetische Verträglichkeit" und "Telekommunikationsgeräte" ist das Übereinkommen mit 3. Dezember 2000 in Kraft getreten und die Benennung des TÜV AUSTRIA als TCB (Telecommunication Certification Body) für den Bereich Telekommunikationsgeräte durch die europäische Kommission erfolgt.
Downloads
CFR 47 Part 15 (Stand 10.07.2008) (pdf, 894 KB)
Erforderliche Unterlagen für die Zertifizierung nach FCC Anforderungen (pdf, 98 KB)