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TÜV AKADEMIE:

Beauftragte für Sicherheit - Qualität - Umweltschutz

 

Ein/e Beauftragte/r ist eine Person, die im Auftrag eines Unternehmens bzw. einer Institution eine spezielle Verantwortung in den Bereichen Sicherheit, Qualität oder Umweltschutz übernimmt.

Zahlreiche dieser Beauftragten müssen aufgrund von Rechtsvorschriften bestellt werden. Der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber wird dadurch meist nicht seiner Verantwortung entbunden.

 Ausbildung und Bestellung

Für zahlreiche Beauftragte ist die Ausbildung und teilweise auch die Weiterbildung gesetzlich geregelt. Sind vorgeschriebene Schulungen und Unterweisungen unterblieben, dann kann von Seiten der Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Angedrohte Strafen sollten jedoch nicht die Motivation sein, Mitarbeiter zu schulen. Gemeinsam ist allen „Typen“ von Beauftragten, dass die Bestellung sowohl der Zustimmung des Arbeitgebers als auch des beauftragten Arbeitnehmers bedarf. Bestellungen sollen deshalb immer schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterfertigt werden.

 „Schulung macht die Menschen fit“

Qualifizierung steigert die Leistung und Produktivität der Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Beauftragten: Ausbildungen im Bereich Sicherheit und Qualität schaffen Verständnis für Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Die Menschen identifizieren sich nachhaltig mit ihrer Arbeit.Weiters kann das Unternehmen durch die Ausbildungen von der Fachkompetenz der Referenten und den Erfahrungen anderer profitieren. Der/die Teilnehmer/-in erspart sich dadurch zeitaufwändige Recherchearbeit zu neuen Entwicklungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Appell zur Unterstützung

Beauftragte in den Betrieben und Organisationen müssen jedoch ihre Funktion häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen wahrnehmen. Dazu zählen in erster Linie Zeit- und Ressourcenmangel und fehlendes Verständnis und Akzeptanz der Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter/- innen zu sorgen. Ein Arbeitgeber, der diesen gesetzlichen Auftrag glaubwürdig vertritt, kann die notwendige Akzeptanz in der Belegschaft schaffen und damit die Aufgabe des Beauftragten wesentlich erleichtern.

 

 Schulung bringt Know-how

Um die Funktion des/der Beauftragten wirksam einsetzen zu können, ist es sowohl für Mitarbeiter/-innen wie auch Arbeitgeber/-innen wichtig, die eigenen Rechte, Pflichten und Kompetenzen zu kennen. Denn Verantwortung zu übernehmen heißt auch, sich und damit sein Unternehmen weiterzuentwickeln.

Auszug aus dem Programm der TÜV AKADEMIE >>

 

Dipl.-Ing. Anneliese Katzenschläger und DSA Maria Innerlohninger