Verkehrswirtschaft:Schutz der Ungeschützten | |
Zwei EU-Richtlinien nehmen sich des Schutzes von Fußgängern durch Regeln für die passive Sicherheit bei Autos an. Dadurch bedingte Neukonstruktionen von Frontschutzbügeln zeigen ein vermindertes Verletzungsrisiko für Fußgänger.
Verkehrssicherheit war lange eine Angelegenheit für Autofahrer. Die aktive Sicherheit für Fahrer und Autoinsassen beherrschte die Diskussion. Seit den achtziger Jahren rücken bei Gesetzgeber und Autoherstellern aber auch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer ins Bild, für deren Sicherheit am Auto zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden sollen (passive Sicherheit).
Risiko Frontschutzbügel
Ein besonderes Verletzungsrisiko für Fußgänger brachten starre Frontschutzbügel mit sich. Zwar kann ein starrer Frontschutzbügel die Insassen schützen, wenn das Fahrzeug bei niedriger Geschwindigkeit mit einem Tier kollidiert, doch erleiden ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei der Kollision mit einem solchen Fahrzeug schwerere Verletzungen als bei der Kollision mit einem Fahrzeug ohne Frontschutzbügel. In der Vergangenheit hatte sich die Automobilindustrie freiwillig verpflichtet, durch konstruktive Maßnahmen an den Fahrzeugen die Verletzungsgefahr bei einer Kollision mit Fußgängern zu senken. Nachdem das Europäische Parlament aber eine Rechtsvorschrift zum Fußgängerschutz gefordert hatte, wurde 2003 eine Richtlinie auf der Grundlage der von der Industrie eingegangenen Selbstverpflichtung verabschiedet. Zwei neue EU-Richtlinien legen technische Anforderungen für Frontschutzsysteme fest, die für eine Typengenehmigung vorhanden sein müssen.
Frontschutzbügel mit Auflagen
Zunächst wurde erwogen, Frontschutzbügel ganz zu verbieten, doch wurde erkannt, dass sie unter gewissen Voraussetzungen auch die Verletzungsgefahr mindern können. Diese Erkenntnis ist in die Richtlinie eingeflossen. Alle Frontschutzbügel, die zum Anbau an PKWs bis 3,5 t und an leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind, müssen bestimmte Prüfungen bestehen, u. a. auf ihr Energieabsorptionsvermögen, ehe sie typgenehmigt werden. Eine zentrale Vorgabe der Richtlinie verlangt, dass die Frontschutzbügel bei Fußgängerunfällen die Belastung der Opfer reduzieren müssen. Bei definierten Szenarien muss die Belastung durch die Autofront mit Frontschutzbügel mindestens 10 % niedriger liegen als bei der gleichen Fahrzeugfront ohne Bügel.
TÜV-geprüft
Die Autoindustrie reagierte mit überzeugenden Ideen. Prüfungen von Frontschutzbügeln einiger Hersteller durch den TÜV Österreich zeigten, dass die neue Generation von Frontschutzbügeln durch flexible Bauweise, geeignete Materialwahl, die Art der Anbringung am jeweiligen Fahrzeugtyp und durch spezielle Dämpfung eine erheblich minimierte Verletzungsgefahr aufweisen. Aufgrund der TÜV Österreich-Prüfergebnisse werden diese Frontschutzbügel der neuen Generation zur Erstausrüstung an Fahrzeughersteller geliefert. Zusatzeffekt der Neukonstruktion: Sie reduziert die Beschädigung des Fahrzeuges beim Aufprall. Flexibel und Energie absorbierend bieten diese neuen Bügel einen weitaus besseren Schutz für Fußgänger als bisherige Frontschutzbügel und somit letztendlich eine deutliche Verringerung von Unfallfolgen.
Verkehrssicherheit muss steigen
Jährlich sterben in Europa 47.000 Menschen bei Verkehrsunfällen, 1,7 Millionen werden verletzt. Die EU-Kommission legte als Ziel fest, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 um 50 % zu senken. Dies soll durch fahrzeugseitige Sicherheitsmaßnahmen geschehen. Seit vielen Jahren hat sich die Sicherheit von PKWs laufend verbessert, doch kam das bisher ganz überwiegend den Fahrzeuginsassen zugute. Seit einiger Zeit findet aber der Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern verstärkte Aufmerksamkeit. Das führte 2003 zur Verabschiedung der Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG. Die Richtlinie 2005/55/EG über die Verwendung von Frontschutzbügeln (Schutzvorrichtungen, die bei manchen Fahrzeugen über und unter dem Stoßfänger angeordnet sind) kann als Ergänzung der Fußgängerschutz-Richtlinie gesehen werden.