TÜV Akademie:Strahlenschutztag 2006 | |
Am 14.September hat die TÜV Österreich Akademie gemeinsam mit der Strahlenschutzakademie des ARC Seibersdorf den 1. Strahlenschutztag veranstaltet. Diese hochkarätig besetzte Tagung bildete den Rahmen für aktuelle Fragen und Entwicklungen rund um Themen zu ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung.
Mit 1.6.2006 ist die Allgemeine Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten und bringt wichtige Änderungen auch in der Aus- und Weiterbildung mit sich. Sie regelt unter anderem die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten und zur weiteren mit dem Strahlenschutz betrauten Person bei nichtmedizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung, sowie bei Anwendungen in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin. Wie Herr Dr. Geringer (Leiter der Strahlenschutzschule Seibersdorf) erläuterte, müssen betreffende Personen nun längstens alle fünf Jahre eine Fortbildungsveranstaltung besuchen und nachweisen. Neben der Aus- und Weiterbildung sind nun auch Verantwortlichkeiten und Funktion von Strahlenschutzbeauftragten genau festgelegt.
Strahlenschutz in der Medizin
Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt waren die Erfahrungswerte mit der Medizinischen Strahlenschutzverordnung, welche seit 1.1.2005 in Kraft ist. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Patienten vor unnötiger Strahlenexposition. So bedarf es in jedem einzelnen Fall der Rechtfertigung von medizinischer Exposition durch sorgfältige Abwägung von Wirksamkeit, Nutzen und Schaden unter Berücksichtigung möglicher Alternativverfahren.
Transport
Herr Ing. Wassertheurer (ARC Seibersdorf) zeigte in seinem Vortrag, die besonderen Kennzeichnungspflichten und Vorkehrungen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe auf. Eine Besonderheit ist die nun verpflichtende Überprüfung des Vorhandenseins eines Sicherungsplanes durch den Gefahrgutbeauftragten, um einen lückenlos nachvollziehbaren Transportweg sicherzustellen.
ArbeitnehmerInnenschutz
Neben ionisierender Strahlung kann auch so genannte nicht-ionisierende Strahlung wie elektromagnetische Felder, Gefährdungspotential für den Menschen darstellen. Herr Ing. Seier vom TÜV Österreich erläuterte die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen. So müssen künftig Arbeitsplätze auch in Bezug auf Grenzwerte für elektromagnetische Felder evaluiert werden. Potentielle Quellen dafür sind beispielsweise Sendeanlagen für Mobilfunk, Fernsehen und Satellitenfunk. Auch Wirkung und Gefährdung durch Laser und UV-Strahlen wurden von Herrn Dr. Schulmeister (ARC Seibersdorf) dargestellt und auf die rechtlichen Neuerungen eingegangen, wie z.B. die EU-Richtlinie 2006/25 EG „künstliche, optische Strahlung“, welche Mindestvorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz festlegt.
Kurstermine zum Thema
Die neue EMV-Richtlinie
Datum: 26.4.2007
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten – Medizin
Datum: 11.-13.12.2006
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragen – Technik
Datum: 27.-28.11.2006
Auskünfte:
Mag. Sylvia Frantar
Tel: 01/617 52 50 - 18
oder fsy@tuev.at
sowie www.tuev-akademie.at