Service:Prüfung von Lawinensprenganlagen | |
Lawinenkatastrophen zeigen leider immer wieder, dass der Lawinenschutz zu den unverzichtbarenVoraussetzungen für die touristische Nutzung von hochalpinem Geländezählt. Lawinensprengungen zählen dabei zu den gängigen Methoden.
Eine Art der Lawinenauslösung setzt auf stationäre Lawinensprenganlagen, die mit Flüssiggas (Propan) betrieben werden. Diese bestehen aus zumindest einem Versorgungscontainer, einem Zündrohr im Lawinenanbruchgebiet, Leitungen zwischen diesen und einer Steuerung. Im Versorgungscontainer sind Propangasflaschen und Sauerstoffflaschen, Ausgleichsbehälter, Armaturen etc. untergebracht. Propan und Sauerstoff kommen funkgesteuert durch die Leitungen zum Zündrohr. Dort wird das Propan-Sauerstoff-Gemisch durch Zündkerzen zur Explosion gebracht. Diese Technik wird seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre verwendet. Außer in Schigebieten wird sie auch zum Schutz von Straßen und anderen Objekten eingesetzt.
Für die nach der Gewerbeordnung genehmigten Anlagen führt der TÜV AUSTRIA die Prüfungen nach § 82b Gewerbeordnung, nach der Flüssiggas-Verordnung 2002 – FGV und nach der Druckgeräteüberwachungs-verordnung durch. Bei der Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung wird am ersten Tag in schriftliche Nachweise („Papiertag“) Einschau gehalten. Am zweiten Tag steht dann eine Begehung („Wandertag“) oder – wenn es sich um eine weit abgelegene Anlage handelt – ein Hubschrauberflug („Flugtag“) ins Haus. Dabei wird die Einhaltung der vor Ort einzuhaltenden Bestimmungen geprüft.