Arbeitssicherheit OHSAS 18001:Sicherheitsmanagement nach OHSAS 18001 | |
Ein Managementsystem für Arbeitssicherheit - z.B. nach der Norm OHSAS 18001 - gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie systematisch die Belange der Arbeitssicherheit verfolgen und die Forderungen einschlägiger Gesetze erfüllen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt von jedem Unternehmen – gleich welcher Branche und Größe – eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jeden Arbeitsplatz. Diese "Gefährdungsanalyse" wird von einem Sicherheits- Ingenieur oder einer Sicherheitsfachkraft durchgeführt. Die zu dokumentierenden Ergebnisse dienen zugleich als Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes. Die Kontrolle obliegt der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).
Zudem sind alle Mitarbeiter regelmäßig ärztlich zu untersuchen (Vorsorge-Untersuchung). Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten haben einen Arbeitsschutz-Ausschuss einzuberufen und Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
Das ArbSchG bzw. die Regelungen der BG lassen drei Möglichkeiten zu, um den gesetzlichen Pflichten zu entsprechen:
Einstellung eines Sicherheits-Ingenieurs bzw. einer Sicherheitsfachkraft und eines Arbeitsmediziners. Das kommt bei größeren Betrieben in Betracht
Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes (ÜBD). Das ist für kleine und mittlere Betriebe oft die effektivste Möglichkeit.
Das Unternehmermodell der BG bietet sich für kleine Betriebe an. Es fordert jedoch, dass sich der Geschäftsführer selbst zur Sicherheitsfachkraft ausbilden lässt und die Verantwortung für alle Sicherheitsstandards selbst übernimmt.
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