Kraftfahrttechnik:

Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

 

Der TÜV AUSTRIA verfügt über Einrichtungen zur Prüfung von Fahrzeugkomponenten nach EWG-Richtlinien sowie nationalen und internationalen Sicherheitsstandards und erstellt Prüfberichte für Genehmigungsverfahren.

Der TÜV AUSTRIA führt Prüfungen der Betriebsfestigkeit von Bauteilen für Kraftfahrzeuge durch und erstellt die für die Erlangung einer Betriebserlaubnis erforderlichen Prüfberichte und Teilegutachten. Die umfassenden Fachkenntnisse der TÜV-Ingenieure im Bereich der Sicherheit von Technik und detailliertes Wissen um Vorschriften, Verordnungen und Gesetze sind für den Kunden der Garant für sichere Produkte.

Um Wünsche der Liebhaber individueller Fahrzeuge realisieren zu können sind umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Dienstleistungspalette des TÜV AUSTRIA umfasst die Begutachtung von kompletten Fahrzeugumbauten, wie Räder, Reifen, Fahrwerke (z. B. Tieferlegung), Anbauteile (Spoiler), Lenkräder, Sportsitze etc.

Neutralität und Unabhängigkeit bei Prüfungen und Begutachtungen sind wesentliche Voraussetzungen für die Akzeptanz der Beurteilungen der TÜV-Experten. Das fundierte Wissen in allen sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglicht es, auf Detailfragen zum jeweiligen Prüfmuster individuell einzugehen.

Prüfung von Fahrzeugen und Ausrüstungsteilen

  • Begutachtung von Fahrzeugumrüstungen (Räder, Reifen, Fahrwerk, Anbauteile, Lenkräder etc.)

  • Betriebsgeräuschmessung (Lkw, Pkw, Zweirad etc.)

  • Fahrzeugumbauten(Cabrio, Dacheinbau etc.)

  • Antimanipulation bei einspurigen Kraftfahrzeugen

  • Bremsen, Motorleistung, Bauartgeschwindigkeit, Geländegängigkeit, Abgastrübung etc.

  • Anbau Beiwagen

Prüfung von Fahrzeugkomponenten nach nationalen und internationalen Prüfrichtlinien

  • Leichtmetallräder

  • Motorradrahmen und Schwingen

  • Sonderlenker- und Lenkräder

  • Bremsanlagen

  • Gabelbrücken

  • Fußrastenanlage

  • Anhängevorrichtungen, Zuggabeln, Auflaufbremsen

  • Splittersicherheit und Brandverhalten von Kunststoffen (Spoiler, Tanks)

  • Kraftschlußerhöhende Einrichtungen (Ketten, Anfahrhilfen)

  • Dachträger

  • Prüfung von Containern nach Container-Sicherheits-Gesetz (CSG)

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