Im Jahr 1997 wurde das Kyoto-Protokoll zur Reduktion des jährlichen Treibhausgas-Ausstoßes der Industrieländer um durchschnittlich 5,2 % bis 2012 gegenüber 1990 verabschiedet. Bekanntermaßen wurde dieses Ziel bislang deutlich verfehlt.
Auf der Suche nach emissionsarmen alternativen Energieträgern für den Verkehr wird nun die Einführung von Erdgas stark forciert. Es besteht aus fast reinem Methan (CH4). Bislang betreiben in Österreich vor allem einzelne Energieversorgunsunternehmen oder städtische Betriebe ihre Fahrzeugflotten mit Erdgas.
Derzeit wird Erdgas in komprimierter Form bei 200 bar in Stahltanks als CNG (engl. Compressed Natural Gas) gelagert. Mit Erdgasmotoren werden Emissionswerte für einzelne Schadstoffe erreicht, die mit der konventionellen Benzin- oder Dieseltechnologie noch nicht zu erreichen sind. Auch im Bezug auf den Klimaschutz ist der Erdgasantrieb trotz des höheren Verbrauches gegenüber dem Dieselmotor vorteilhaft, da Erdgas einen äußerst geringen Kohlenstoffanteil aufweist. Damit ergeben sich geringe CO2-Emisisonen (0,7 kg CNG entsprechen ca. 1 l Benzin).
Die ortsfesten Anlagen im Bereich der Tankstelle sind durch zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen geschützt, mit denen ein Gasaustritt verhindert oder im Brandfall eine Explosion unter-bunden werden soll.
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Vor Inbetriebnahme einer Erdgastankstelle ist daher die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, EU-Richtlinien und Behördenauflagen nachzuweisen:
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Um ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für Erdgastankstellen belegen zu können, hat der TÜV AUSTRIA einen Anforderungskatalog für Inspektion und Überwachung entwickelt, basierend einerseits auf technischen Erfahrungen und andererseits auf den oben genannten gesetzlichen Vorgaben.
Der TÜV AUSTRIA bietet dazu auch die entsprechenden Überprüfungen an. Bei positivem Prüfergebnis wird das Zertifikat „TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Geprüfte Erdgastankstelle“ erteilt.
Dieser Anforderungskatalog ermöglicht es Errichtern und Betreibern von Erdgastankstellen, schon vorab die benötigte technische Dokumentation entsprechend den Erfordernissen eines behördlichen Genehmigungsverfahrens zusammenzustellen.
![]() | Vorschrift / Technische Regel | Durchzuführende Prüfung | ![]() |
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DGVO Druckgeräteverordnung | - Baugruppenbewertung von Druckgeräten nach der DGVO - Überprüfung der MSR-Schutzeinrichtungen auf Übereinstimmung mit SIL-Anforderungen basierend auf einer vorhandenen Risikoanalyse soweit erforderlich | ||
MSV Maschinensicherheitsverordnung | Stichprobenüberprüfung der - MessSteuerRegel Schutzfunktionen - Herstellervorgaben Prüfgrundlage | ||
ExSV 1996 Explosionsschutzverordnung | - Überprüfung des EX-Zonenplans auf Plausibilität - Überprüfung elektrischer Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen - Verwendung nicht-elektrischer Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen | ||
NSpGV Niederspannungsgeräteverordnung | - Inspektion der vorhandenen elektrischen Niederspannungskomponenten | ||
EMVV EMV-Verordnung | - Überprüfung der elektromagnetischer Beeinflussung, Übereinstimmung der Anlage mit Herstellervorgaben | ||
ÖVGW G97 (national gültige Vorschriften im Bereich Gas) | - Prüfung der „Gesamt-Bedienungsanleitung“ auf „Vollständigkeit“ und „Brauchbarkeit“ |
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Sollten Sie an Prüfterminen oder weiteren Informationen zum genannten Thema interessiert sein, wenden Sie sich bitte an einen der angeführten Ansprechpartner.
![]() | Ansprechpartner | ![]() | ||
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Ing. Siegfried Feuchtl / GB DG|feu@tuv.at|Tel.: +43 (0)316 826 671-8819 | ||||
DI Ortner Klaus / GB ET|ork@tuv.at|Tel.: +43 (0)1 61091-6416 | ||||