Bikes and Trikes:Technischer Dienst | |
Technischer Dienst - Ihr Partner im Genehmigungsverfahren:
Prüfung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen oder deren Bauteile nach EWG-Richtlinien:
Richtlinie 2002/24/EG - Typgenehmigung Richtlinie 93/14/EWG - Bremsanlagen Richtlinie 93/29/EWG - Kontrollleuchten, Anzeiger Richtlinie 93/30/EWG - Schallzeichen Richtlinie 93/31/EWG - Ständer Richtlinie 93/32/EWG - Halteeinrichtungen Richtlinie 93/33/EWG - Sicherung gegen unbefugte Benutzung Richtlinie 93/34/EWG - Angaben Richtlinie 93/92/EWG - Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Richtlinie 93/93/EWG - Massen und Abmessungen Richtlinie 93/94/EWG - Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens Richtlinie 95/1/EG - maximale Nutzleistung des Motors Richtlinie 97/24/EG - Bauteile und Merkmale Richtlinie 2000/7/EG - Geschwindigkeitsmesser
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Eine EU-Typengenehmigung, ausgestellt vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, kenntlich gemacht durch das Zeichen e12 auf dem Produkt, öffnet den Herstellern von Fahrzeugen sowie Komponenten den gesamten EU-Markt.
Von der Klasse L1 bis L5, vom Mofa über "Monster"-Trikes bis zum High-Tech-Superbike können alle Arten von Fahrzeugen geprüft werden.
Nach positiv abgeschlossenen Prüfungen wird durch die vom TÜV AUSTRIA ausgestellten Prüfberichte gegenüber der zuständigen Behörde der Nachweis der Erfüllung der geforderten Richtlinien sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit erbracht.