Bikes and Trikes:

Technischer Dienst

 
Abgasemissionsmessung gemäß Richtlinie 97/24/EG

Technischer Dienst - Ihr Partner im Genehmigungsverfahren:

Prüfung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen oder deren Bauteile nach EWG-Richtlinien:

  • Richtlinie 2002/24/EG - Typgenehmigung

  • Richtlinie 93/14/EWG - Bremsanlagen

  • Richtlinie 93/29/EWG - Kontrollleuchten, Anzeiger

  • Richtlinie 93/30/EWG - Schallzeichen

  • Richtlinie 93/31/EWG - Ständer

  • Richtlinie 93/32/EWG - Halteeinrichtungen

  • Richtlinie 93/33/EWG - Sicherung gegen unbefugte Benutzung

  • Richtlinie 93/34/EWG - Angaben

  • Richtlinie 93/92/EWG - Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

  • Richtlinie 93/93/EWG - Massen und Abmessungen

  • Richtlinie 93/94/EWG - Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens

  • Richtlinie 95/1/EG - maximale Nutzleistung des Motors

  • Richtlinie 97/24/EG - Bauteile und Merkmale

  • Richtlinie 2000/7/EG - Geschwindigkeitsmesser

Eine EU-Typengenehmigung, ausgestellt vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, kenntlich gemacht durch das Zeichen e12 auf dem Produkt, öffnet den Herstellern von Fahrzeugen sowie Komponenten den gesamten EU-Markt.

Von der Klasse L1 bis L5, vom Mofa über "Monster"-Trikes bis zum High-Tech-Superbike können alle Arten von Fahrzeugen geprüft werden.

Nach positiv abgeschlossenen Prüfungen wird durch die vom TÜV AUSTRIA ausgestellten Prüfberichte gegenüber der zuständigen Behörde der Nachweis der Erfüllung der geforderten Richtlinien sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit erbracht.

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