Fahrzeugumrüstung:

Genehmigungsfreie Änderungen

 

Informationen über genehmigungsfreie Änderungen

Genehmigungsfreie Anbauteile

  • Typgenehmigte Leuchten und Rückstrahler mit E-Prüfzeichen an der originalen Einbauposition.

  • Auspuffanlagen, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen. Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden.

  • Typgenehmigte Anhängevorrichtungen, die nach Richtlinie 94/20/EG geprüft sind. Eine zusätzliche Blinklichtkontrolle muss im Fahrzeug eingebaut sein.

  • Typgenehmigte Scheibenfolien mit einer Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerkstätte. Eine Liste der in Österreich genehmigten Folien gibt es hier. Scheibenfolien dürfen nur an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe angebracht werden. Ein Bekleben der vorderen Seitenscheiben und der Windschutzscheibe (auch Sonnenblendstreifen) ist unzulässig.

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