Informationen für Maschinenhersteller und Importeure:

Geräuschemissionen von im Freien betriebenen Maschinen und Geräten

 

Im Jahre 2001 wurde mit dem Bundesgesetzblatt 249/2001 die EU-Richtlinie 2000/14/EG in österreichisches Recht übernommen.

Diese Richtlinie regelt die Kennzeichnung sowie die Einhaltung von Schallleistungsgrenzwerten für insgesamt 57 Typen von Maschinen. Sie gilt sowohl für Hersteller als auch für Importeure von Geräten aus Nicht-EU-Ländern.

Um die erfassten Geräte auf dem europäischen Markt vertreiben zu können sind folgende Vorraussetzungen in der Richtlinie geregelt:

  • Kennzeichnung der Geräte und Maschinen mit dem garantierten Schallleistungspegel

  • CE-Kennzeichnung

  • Konformitätserklärung

Notified Body 0408:

Der TÜV AUSTRIA ist seit über 25 Jahren führend auf dem Gebiet der Schalltechnik in Österreich und als Benannte Stelle gemäß Richtlinie 2000/14/EG bei der EU-Kommission notifiziert (Notified Body 0408). Weiters ist der TÜV AUSTRIA auf dem Gebiet der Akustik als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle akkreditiert.

Beratungs- und Informationsgespräch:

Zur Erleichterung des Einstiegs in die Konformitätsbewertung und zum Kennenlernen der Anforderungen und Regelungen der Richtlinie bietet der TÜV AUSTRIA allen österreichischen Herstellern und Importeuren von betroffenen Maschinen ein kostengünstiges Kurzberatungsgespräch. Interessierte wenden sich bitte an eine der folgenden Kontaktadressen:

Ansprechpartner
 

POINTNER Ludwig, Ing.|poi@tuv.at|+43 (0)7242 61383-8200
GATTRINGER Hubert, Mag.|gat@tuv.at|+43 (0)7242 61383-8210

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